Aus dem Bai­er­s­dor­fer Rathaus

Jugend­mu­sik­in­sti­tut Stadt Baiersdorf

Vor­spiel­aben­de

Am Diens­tag, 4. Juli und Mitt­woch, 5. Juli fin­den ab 17.00 Uhr wie­der die Vor­spiel­aben­de des Jugend­mu­sik­in­sti­tu­tes Bai­er­s­dorf im Kul­tur­zen­trum Jahn­hal­le statt.

An die­sen beson­de­ren Aben­den zei­gen die Kin­der des Jugend­mu­sik­in­sti­tuts ihr Kön­nen und was sie alles im Musik­un­ter­richt gelernt haben.

Alle Eltern, Freun­de und Inter­es­sier­te sind herz­lich eingeladen.

Der Ein­tritt ist frei.

Neu­er War­te­be­reich im Foy­er des Rathauses

Wir haben im Foy­er des Rat­hau­ses für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger einen neu­en War­te­be­reich geschaf­fen. Die­sen dür­fen Sie ger­ne in Anspruch nehmen.

Ab 1. Juni wer­den wir für den War­te­be­reich ein zusätz­li­ches Auf­ruf­sy­stem ein­füh­ren. Sie wer­den dann beim Besuch des Bür­ger­amts im Rat­haus in der Infor­ma­ti­ons­zen­tra­le (direkt nach dem Haupt­ein­gang) einen Pager (Funk­emp­fän­ger) erhal­ten. Danach kön­nen Sie sich an einem belie­bi­gen Ort im Rat­haus auf­hal­ten. Der Sach­be­ar­bei­ter oder die Sach­be­ar­bei­te­rin wird Sie dann über die­sen Pager auf­ru­fen (er wird dann blin­ken und vibrie­ren). Der Pager hat ein klei­nes Dis­play, auf wel­chem die Zim­mer-Nr. ange­zeigt wird. Den Pager geben Sie dann beim Sach­be­ar­bei­ter bzw. der Sach­be­ar­bei­te­rin wie­der ab.

Das Ord­nungs­amt informiert

Ver­än­de­run­gen am Ausee

Vie­le schät­zen den Au- und Anger­see im Nah­erho­lungs­ge­biet in Bai­er­s­dorf. Die Seen sind jedoch KEI­NE aus­ge­wie­se­ne Bade­seen. Der Stadt fällt die Auf­ga­be der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht im Nah­erho­lungs­ge­biet inkl. der Gewäs­ser zu. Hier geht es um die Fra­ge, ob, wann, wo und wel­che Gefahr­ab­wen­dungs­maß­nah­men in und an den Gewäs­sern von der Kom­mu­ne umzu­set­zen und zu erfül­len sind. Ziel ist es Unfäl­le zu verhindern.

Die von der Stadt vor­ge­nom­me­nen Ver­än­de­run­gen am Aus­ee (Bag­ger­see) haben zu eini­gen Dis­kus­sio­nen geführt. Wir möch­ten Ihnen hier die Hin­ter­grün­de kurzerläutern.

Der Aus­ee ist kein offi­zi­el­les Bade­ge­wäs­ser. Den­noch wur­de und wird das Baden dort nicht ver­bo­ten. An Bade­ge­wäs­sern kommt es immer wie­der zu Unglücks­fäl­len, so dass die von einem sol­chen Gewäs­ser aus­ge­hen­den Gefah­ren und die damit ein­her­ge­hen­den Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten regel­mä­ßig in der Dis­kus­si­on stehen.

Das baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ste­ri­um hat daher im Jahr 2021 einen Leit­fa­den zur Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht an Bade­ge­wäs­sern her­aus­ge­ge­ben, an dem wir uns ori­en­tie­ren. So wur­den eini­gen Gefah­ren­stel­len besei­tigt (z. B. Unter­spü­lun­gen am Ufer) und neue Hin­weis­schil­der ange­bracht. Außer­dem ist die Gemein­de ver­pflich­tet z. B. Sicher­heits­per­so­nal bereit­zu­stel­len, wenn sie Anrei­ze zur Nut­zung eines Gewäs­sers zum Baden setzt. Wenn sol­che Anrei­ze wie zum Bei­spiel ein Strand vor­han­den sind, kann der Nut­zer dar­auf ver­trau­en, dass ein ent­spre­chend hohes Schutz­ni­veau vor­han­den ist. Im Scha­dens­fal­le besteht für die Ver­ant­wort­li­chen ein hohes Haf­tungs­ri­si­ko, wenn kei­ne ent­spre­chen­den Schutz­maß­nah­men ergrif­fen wurden.

Bereits in der Ver­gan­gen­heit wur­de es ver­mie­den Anrei­ze wie Ste­ge oder Bade­platt­for­men anzu­brin­gen. Auch ein Strand ist lei­der eine typi­sche Bade­ein­rich­tung die eine erhöh­te Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nach sich zieht die wir nicht lei­sten kön­nen. Daher muss er zurück­ge­baut wer­den. Wir hal­ten dies jedoch noch für ein mil­de­res Mit­tel, als ein voll­um­fäng­li­ches Bade­ver­bot. Wir dür­fen dar­an erin­nern, dass zum Bei­spiel am Klein­sen­del­ba­cher Bade­see nach einem Todes­fall ein dau­er­haf­tes Bade­ver­bot ver­hängt wurde.

Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass wir uns hier kei­nem Haf­tungs­ri­si­ko aus­set­zen möch­ten. Auch am Aus­ee gab es bereits einen Todes­fall. Wie gesagt Baden ist wei­ter­hin mög­lich, dann aber auf eige­ne Gefahr.

Der Leit­fa­den und wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auf unse­rer Home­page www​.bai​er​s​dorf​.de ver­öf­fent­licht unter Stadt/​Aktuelles/​Baiersdorf Aktuell.

Aus­stel­lung im Rathaus

Bis Ende Juni befin­det sich die Aus­stel­lung „Schrift trifft Bild“ von Jana Schramm (Bai­er­s­dorf) und Miri­am Stöß­in­ger (Fürth) in den Flu­ren des Rathauses.

Die Kal­li­gra­fien von Jana Schramm erfor­dern hohe Kon­zen­tra­ti­on, enor­me Geduld und Prä­zi­si­on. Unter stren­ger Ein­hal­tung von geo­me­tri­schen For­men ent­steht eine beein­drucken­de Schrift­kunst, die eine hohe Aus­sa­ge­kraft besitzt.

Die Aqua­rel­le von Miri­am Stöß­in­ger drücken sich durch Leich­tig­keit und dem frei­en Erar­bei­ten der Moti­ve und Aus­füh­run­gen aus. Vom fili­gra­nen bis gro­ben Strich wur­de Tusche in unter­schied­li­chen Varia­tio­nen verwendet.

Gemein­sam laden die Künst­le­rin­nen in das Rat­haus, um ihre Bil­der in einer Aus­stel­lung zu präsentieren.

Frei zugäng­li­che Öff­nungs­zei­ten: Mo bis Fr 8–12 Uhr und Do 14–18 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Wir bie­ten Künst­lern die Mög­lich­keit, ihre Bil­der an den Wän­den der Rat­haus­gän­ge in einem begrenz­ten Zeit­raum aus­zu­stel­len: Der Auf- und Abbau ist von den Künst­lern selbst zu organisieren.
Von Sei­ten der Stadt Bai­er­s­dorf wird kei­ne Haf­tung übernommen.
Bei Inter­es­se wen­den Sie sich bit­te an die Stadt­ver­wal­tung Bai­er­s­dorf, Kul­tur und Öffent­lich­keits­ar­beit, Tel. 09133/7790–13 oder oeffentlichkeitsarbeit@​baiersdorf.​de.