Neu­es Wohn­ge­biet in Bay­reuth: „Woh­nen und Arbei­ten in Moritzhöfen“

Ent­wurf des Bebau­ungs­plans kann ab 30. Mai ein­ge­se­hen werden.

Die Stadt Bay­reuth erar­bei­tet der­zeit die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für ein neu­es Wohn­ge­biet in Moritz­hö­fen. Ziel ist eine nach­hal­ti­ge städtebauliche
Ent­wick­lung auf einem innen­stadt­na­hen Standort.

Der aktu­el­le Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Woh­nen und Arbei­ten in Moritz­hö­fen“ liegt ab Diens­tag, 30. Mai, im Rat­haus aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 7. Juli beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen in die­ser Zeit auch online auf der Web­site der Stadt unter www​.bay​reuth​.de/​b​a​u​l​e​i​t​p​l​a​n​v​e​r​f​a​h​ren zur Verfügung.

Neu­es urba­nes Quartier

An dem innen­stadt­na­hen Stand­ort in Moritz­hö­fen soll auf Flä­chen, die sich weit­ge­hend im Eigen­tum des Frei­staats Bay­ern befin­den, ein neu­es urba­nes Quar­tier ent­ste­hen. Mit einer hohen bau­li­chen Dich­te sol­len vor­han­de­ne Flä­chen­po­ten­zia­le genutzt und neu­er Wohn­raum geschaf­fen wer­den. Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt hier­bei auf dem geför­der­ten Woh­nungs­bau. Ergän­zend sol­len Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten für Ein­rich­tun­gen des Frei­staa­tes (Sozi­al­ge­richt, Ver­wal­tungs­ge­bäu­de, Park­haus) geschaf­fen wer­den. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Falls eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird gebe­ten vor­ab einen Ter­min unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 zu ver­ein­ba­ren. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.