Ergän­zungs­an­trag 24.05.2023 zum Antrag zur geplan­ten Erwei­te­rung Land­rats­amts­ge­bäu­de / 03.06.2022

Sehr geehr­ter Herr Land­rat Wiedemann,
sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des Kreistages,

auf Grund der sich andeu­ten­den Mög­lich­keit einer Ver­wen­dung der land­kreis­ei­ge­nen Gebäu­de der Ho-
tel­fach­schu­le in Peg­nitz als Zweig­stel­le des Land­rats­am­tes Bay­reuth stel­len wir fol­gen­den Ergänzungsan-
trag zu unse­rem Antrag zur geplan­ten Erwei­te­rung Land­rats­amts­ge­bäu­de vom 03.06.2022:
Auf Basis der uns vor­lie­gen­den Sach­stän­de, unter Ein­be­zie­hung bau­tech­ni­scher Belan­ge, Wer­tung der
all­ge­mei­nen Situa­ti­on am Bau und unter Berück­sich­ti­gung von Mit­ar­bei­ter­inter­es­sen stel­len wir folgende
Anträge:

1. Vor einer etwa­igen Beschluss­fas­sung zugun­sten einer Nut­zung der Räum­lich­kei­ten der Hotelfach-
schu­le als Zweig­stel­le des Land­rats­am­tes sind fol­gen­de Gege­ben­hei­ten umfas­send vorzubereiten:
– Erar­bei­ten einer Bestands­ana­ly­se der bestehen­den Bau­sub­stanz unter Ein­be­zie­hung des
ener­ge­ti­schen Ist-Zustandes.
– Abgleich eines Raum­pro­gramms auf Basis des Bestan­des und dem Ergeb­nis der Ermittlungen
zum Raum­be­darf des Landratsamtes.
– Wert­ermitt­lung der Gesamt­lie­gen­schaft auf Basis von Ertrags- und Sachwert.
Begründung:
Eine Beschluss­fas­sung ist nur unter Ein­be­zie­hung der Gesamt­si­tua­ti­on mög­lich. Die rei­ne Betrach-
tung von benö­ti­gen Flä­chen oder Büro­er­wei­te­rungs­zah­len wird den Anfor­de­run­gen an eine zu-
kunfts­wei­sen­de Nut­zung nicht gerecht. Zudem muss auch der Wert des bebau­ten Grund­stücks in
eine Ent­schei­dungs­fin­dung mit einfließen.

2. Vor einer etwa­igen Beschluss­fas­sung zugun­sten einer Nut­zung der Räum­lich­kei­ten der Hotelfach-
schu­le als Zweig­stel­le des Land­rats­am­tes wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, die Mög­lich­keit einer
haus­ei­ge­nen Pla­nung oder gege­be­nen­falls die Ver­ga­be von Pla­nungs­lei­stun­gen schnellstmöglich
für die Umnutzung/​den Umbau zu eru­ie­ren und dem Kreis­tag eine abge­wo­ge­ne Vorgehensweise
zur Ent­schei­dung vorzulegen.