Kulm­ba­cher MdL Rai­ner Lud­wig zum geplan­ten Energieeffizienzgesetz

MdL Rainer Ludwig
MdL Rainer Ludwig

„Staat­lich ver­ord­ne­tes Ener­gie­ver­knap­pungs­dik­tat, das an der Rea­li­tät vor­bei­kon­zi­piert wurde!“

Bun­des­rat berät über Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz – FREIE WÄH­LER-Frak­ti­on sieht unter­neh­me­ri­sche Frei­heit und gesell­schaft­li­chen Wohl­stand gefährdet

„Mit dem Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz setzt Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ster Robert Habeck sei­ne pater­na­li­sti­sche Kli­ma-Plan­wirt­schaft, die schon beim Öl- und Gas­hei­zungs­ver­bot sei­nes Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes offen zuta­ge getre­ten ist, scho­nungs­los fort – zula­sten deut­scher Unter­neh­men und damit zula­sten unse­res gemein­sa­men Wohl­stan­des. Denn tat­säch­lich ist das Gesetz nichts wei­ter als ein staat­lich ver­ord­ne­tes Ener­gie­ver­knap­pungs­dik­tat, das an der Rea­li­tät vor­bei­kon­zi­piert wur­de und die Zwän­ge und Erfor­der­nis­se, denen vie­le unse­rer Unter­neh­men unter­lie­gen, schänd­lich igno­riert. Bay­ern lehnt das Gesetz des­halb im Bun­des­rat ab.

Denn das EnEfG greift mas­siv in die unter­neh­me­ri­sche Hand­lungs- und Ent­schei­dungs­frei­heit ein und ver­langt kaum erfüll­ba­re Vor­ga­ben. Kon­kret sieht das Gesetz eine Reduk­ti­on des End­ener­gie­ver­brauchs von bei­na­he einem Vier­tel bis 2030 vor. Dazu sind im Indu­strie­be­reich aber Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen in der Pro­duk­ti­on erfor­der­lich, die wegen der dazu not­wen­di­gen Inno­va­tio­nen und Umstel­lungs­pro­zes­se in der Kür­ze der Zeit gar nicht erreich­bar sind. Gleich­zei­tig ste­hen Habecks Vor­ga­ben im Wider­spruch zu den ambi­tio­nier­ten Kli­ma­schutz­zie­len im Indu­strie­sek­tor: Denn die­se kön­nen oft­mals nur durch inno­va­ti­ve Maß­nah­men oder tech­ni­sche Ver­fah­ren erreicht wer­den, die aber mit einem gestei­ger­ten Ener­gie­ver­brauch einhergehen.

Um Habecks über­am­bi­tio­nier­te Ein­spar­zie­le zu errei­chen, blie­be der Indu­strie dem­nach nur: Rück­fah­ren der Pro­duk­ti­on und Schlie­ßung von Pro­duk­ti­ons­stät­ten. Das steht den Zie­len eines wenig­stens mode­ra­ten Wirt­schafts­wachs­tums aber dia­me­tral gegen­über – und hät­te eine Reduk­ti­on des Brut­to­in­lands­pro­dukts und somit eine Ver­rin­ge­rung des Wohl­stan­des zur Fol­ge. Zudem ist nicht nach­voll­zieh­bar, war­um wirt­schaft­lich han­deln­de Akteu­re per Gesetz zu etwas gezwun­gen wer­den sol­len, was ange­sichts hoher Ener­gie­prei­se in ihrem urei­ge­nen Inter­es­se liegt. Das wider­spricht unse­rer Vor­stel­lung von indi­vi­du­el­ler Ent­schei­dungs­fin­dung von Unter­neh­men im markt­wirt­schaft­li­chen Wettbewerb.

Doch auch für Kom­mu­nen und kom­mu­na­le Unter­neh­men hät­ten die star­ren Ein­spar­ver­pflich­tun­gen weit­rei­chen­de Fol­gen, denn sie kol­li­die­ren erheb­lich mit stei­gen­den Anfor­de­run­gen an die Ver- und Ent­sor­gung. Allei­ne die geplan­ten Vor­ga­ben für die Was­ser­wirt­schaft könn­ten laut natio­na­ler Was­ser­stra­te­gie den Ener­gie­ein­satz um bis zu 30 Pro­zent erhö­hen. Das EnEfG blen­det die­sen Ziel­kon­flikt voll­stän­dig aus.

Hin­zu kommt, dass das EnEfG ein ech­tes Büro­kra­tie­mon­ster ist: Die umfang­rei­chen Doku­men­ta­ti­ons- und Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ten negie­ren die sei­tens der Wirt­schaft zurecht erho­be­nen For­de­run­gen nach Büro­kra­tie­ab­bau und Beschleu­ni­gung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Zudem greift es der geplan­ten EU-Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Richt­li­nie vor, die ihrer­seits weit­rei­chen­de Anfor­de­run­gen an Indu­strie und Gesell­schaft stel­len dürf­te. Habeck schießt mit dem EnEfG nicht nur weit über das Ziel hin­aus – er wird auch die Ver­ant­wor­tung dafür zu tra­gen haben, dass die Akzep­tanz für den Kli­ma­schutz unter dem Ein­druck wach­sen­der Bevor­mun­dung sin­ken wird.“