Bay­reu­ther MdL Tim Par­gent zu den Corona-Soforthilfen

Tim Pargent. Foto: Hans-Jürgen Herrmann
Tim Pargent. Foto: Hans-Jürgen Herrmann

Grü­ne for­dern Aus­set­zung der Rückzahlungspflicht

In der lau­fen­den Debat­te um Coro­na-Sofort­hil­fen for­dert MdL Tim Par­gent eine vor­über­ge­hen­de Aus­set­zung der Rück­zah­lungs­pflicht – solan­ge, bis rechts­si­che­re und gerech­te Lösun­gen für Unter­neh­men, Solo­selbst­stän­di­ge und Künstler*innen in ganz Bay­ern geschaf­fen wor­den sind.

Ant­wor­ten der Staats­re­gie­rung auf neun Anfra­gen zum Ple­num durch die Land­tags-Grü­nen zei­gen auf, wie man­gel­haft der Vor­schlag der Staats­re­gie­rung zum Erlass der Coro­na-Sofort­hil­fe-Rück­zah­lun­gen ist. Vie­le Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge fal­len durchs Raster, eben­so wie vie­le Künst­le­rin­nen und Künstler.

Tim Par­gent äußert sich dazu wie folgt „Dass die Staats­re­gie­rung sich erst rühmt, als erstes Bun­des­land Coro­na-Hil­fen aus­zu­zah­len und jetzt die dabei gesche­he­nen Feh­ler nicht ein­sieht, spricht Bän­de. Hier wur­den von Anfang an will­kür­lich Regeln auf­ge­stellt, die vie­le Solo-Selbst­stän­di­ge von einer Bean­tra­gung der Hil­fen abge­schreckt hat­ten. Eini­gen Künst­le­rin­nen und Künst­lern, die durch das Raster fie­len, war zudem über­haupt kei­ne Bean­tra­gung mög­lich. Und jetzt bela­stet die von der Staats­re­gie­rung zuletzt erlas­se­ne undurch­sich­ti­ge Rück­zah­lungs­pflicht die Betrof­fe­nen finan­zi­ell und psy­chisch. Unter­neh­me­rin­nen, Künst­ler und wei­te­re Solo-Selbst­stän­di­ge füh­len sich zurecht vom Frei­staat allein gelassen!“

Auch in Ober­fran­ken hagelt es an Kri­tik von­sei­ten Solo-Selbst­stän­di­ger zu den Rege­lun­gen der Coro­na-Sofort­hil­fen. Lisa Wel­lisch, Pia­ni­stin aus dem Land­kreis Bay­reuth, kri­ti­siert: „Kein Künst­ler ist aus Coro­na mit Gewinn her­aus­ge­kom­men! Und jetzt müs­sen Künst­le­rin­nen plötz­lich müh­sam Geld zusam­men­krat­zen, um Hil­fen zurück­zu­zah­len, auf die sie auch aktu­ell noch drin­gend ange­wie­sen sind! Kol­le­gen von mir neh­men Pri­vat­kre­di­te auf, um dem nach­zu­kom­men. Was vie­len lei­der nicht bewusst ist: Die Kri­se in der Kul­tur­bran­che ist noch nicht vor­bei. Durch die Pan­de­mie ist ein Auf­tritts­stau ent­stan­den, wodurch es Künst­le­rin­nen und Künst­lern immer noch an Auf­tritts­mög­lich­kei­ten (und damit Ein­nah­men) man­gelt. Die Situa­ti­on ist so nicht hinnehmbar!“

Hin­ter­grund: Mit­te April hat­te die Staats­re­gie­rung eine neue Rege­lung zum Erlass von Rück­zah­lungs­for­de­run­gen der Coro­na-Sofort­hil­fen ver­kün­det, mit der Klein­un­ter­neh­me­rin­nen und Solo-Selbst­stän­di­ge ent­la­stet wer­den sol­len. Der Vor­stoß stößt auf brei­te Kritik.

Wei­te­re Kri­tik­punk­te der Land­tags-Grü­nen, die sich aus den Ant­wor­ten der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung auf die Anfra­gen zum Ple­num (AzP) ergeben:

Von den Behör­den wer­den zunächst kei­ne Rückforderungsbescheide erlassen.

Statt­des­sen müs­sen Betrof­fe­ne zunächst eine selbsttägige Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses vor­neh­men. Erst im nach­fol­gen­den, ver­pflich­ten­den Rückmeldeverfahren – oder auch auf Wunsch der Betrof­fe­nen, die der Bewil­li­gungs­stel­le ledig­lich den Betrag der Überkompensation mit­tei­len –, wer­den dann ent­spre­chen­de Wider­rufs- und Rückforderungsbescheide erlassen.

Das Pro­blem: Die Behör­den wer­den erst tätig, nach­dem die Betrof­fe­nen selbst beur­tei­len haben, wie ihre wirt­schaft­li­che Lage ist. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass es dadurch bei den Rück­for­de­run­gen zu recht unter­schied­li­chen Ergeb­nis­sen kom­men wird.

Für die Erlass-Prüfung sol­len vor allem die Wer­te auf Basis des letz­ten verfügbaren Ein­kom­mens­steu­er­be­scheids zugrun­de gelegt werden.

Das Pro­blem: Ein­kom­mens­steu­er­be­schei­de, die ein oder zwei Jah­re alt sind, geben in der Regel kei­ne Aus­kunft über die aktu­el­le Lage. Gera­de für klei­ne­re Unter­neh­men und Solo-Selb­stän­di­ge ist im Fall von Rück­zah­lungs­for­de­run­gen jedoch der Ist-Zustand ent­schei­dend, um die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on fair bewer­ten zu können.

Aus­schlag­ge­bend für einen Erlass oder Teil­erlass ist in Bay­ern die soge­nann­te Exi­stenz­ge­fähr­dung. Von einer Existenzgefährdung wird aus­ge­gan­gen, wenn das vor­han­de­ne Geld (= erwar­te­ter Jahresüberschuss nach Steu­ern sowie wei­te­re Einkünfte und liqui­de Betriebs­mit­tel) nicht aus­reicht, um die Rückzahlung zu lei­sten, auch nicht als Ratenzahlung.

Das Pro­blem: Dies steht im deut­li­chen Gegen­satz zur mehr­fa­chen Behaup­tung der Staats­re­gie­rung, nie­mand sol­le durch die Rück­zah­lung in „wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten“ gera­ten. Denn die­se Rege­lung ver­hin­dert regel­recht ver­nünf­ti­ges Wirt­schaf­ten und Inve­stie­ren in die Zukunfts­fä­hig­keit all jener Betrof­fe­ner, die Rück­zah­lun­gen bis nahe ans Exi­stenz­mi­ni­um lei­sten müs­sen. Dazu kommt: Es gibt kei­ne kla­re Rege­lung dafür, wann ein Erlass und wann ein Teil­erlass in Fra­ge kommt.

Die Staats­re­gie­rung geht davon aus, das Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge, die bereits Rück­zah­lun­gen gelei­stet haben dadurch nicht in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind.

Das Pro­blem: Vie­le Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge haben müh­sam Mit­tel zusam­men­ge­kratzt, um den Rück­zah­lungs­for­de­run­gen nach­zu­kom­men und sind dadurch in wirt­schaft­li­che Schief­la­gen gera­den. Die aktu­el­len Erlass­re­ge­lun­gen sehen für die­se Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge kei­ne Lösun­gen vor. Das ist unge­recht und benach­tei­ligt die­je­ni­gen, die sich an die bis­he­ri­gen Vor­ga­ben gehal­ten haben.

Die Staats­re­gie­rung geht davon aus, das Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge, die bereits Rück­zah­lun­gen gelei­stet haben dadurch nicht in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind.

Das Pro­blem: Vie­le Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge haben müh­sam Mit­tel zusam­men­ge­kratzt, um den Rück­zah­lungs­for­de­run­gen nach­zu­kom­men und sind dadurch in wirt­schaft­li­che Schief­la­gen gera­den. Die aktu­el­len Erlass­re­ge­lun­gen sehen für die­se Unter­neh­men und Solo­selbst­stän­di­ge kei­ne Lösun­gen vor. Das ist unge­recht und benach­tei­ligt die­je­ni­gen, die sich an die bis­he­ri­gen Vor­ga­ben gehal­ten haben.