Bam­berg: Mann würgt Lebens­ge­fähr­tin – Zeu­gin greift ein

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG. Am Sams­tag­nach­mit­tag würg­te ein 39-Jäh­ri­ger sei­ne Lebens­ge­fähr­tin im Bam­ber­ger Stadt­ge­biet. Eine Zeu­gin ging dazwi­schen und ver­hin­der­te so ver­mut­lich Schlim­me­res. Der Tat­ver­däch­ti­ge befin­det sich auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg in Untersuchungshaft.

Gegen 14.30 Uhr beob­ach­te­te die Pas­san­tin einen Mann, der in der Tränk­gas­se eine am Boden lie­gen­de Frau würg­te. Trotz hef­ti­ger Gegen­wehr durch das Opfer und zunächst ver­ba­len Ein­schrei­tens der Zeu­gin, lies der Mann nicht von sei­ner Lebens­ge­fähr­tin ab. Dar­auf­hin zöger­te die jun­ge Frau nicht, zog den Tat­ver­däch­ti­gen von sei­nem Opfer und ver­hin­der­te so einen Fort­gang der Tat. Der 39-Jäh­ri­ge ver­ließ die Ört­lich­keit, kam jedoch kur­ze Zeit spä­ter zurück. Als er erneut ver­such­te sei­ne 37-jäh­ri­ge Lebens­ge­fähr­tin anzu­ge­hen, hielt ihn die Zeu­gin aber­mals davon ab und ver­stän­dig­te die Polizei.

Die 37-jäh­ri­ge Frau erlitt leich­te Ver­let­zun­gen und kam zur wei­te­ren Behand­lung in ein Krankenhaus.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg bit­tet um Hin­wei­se aus der Bevöl­ke­rung. Ins­be­son­de­re von drei Per­so­nen, die mög­li­cher­wei­se als Zeu­gen in Betracht kommen:

Hier geht es um eine etwa 40 bis 50 Jah­re alte Frau, die zur Tat­zeit mit ihrem Fahr­rad in der Tränk­gas­se unter­wegs war. Sie trug eine bun­te Jacke und einen Fahr­rad­helm mit neon­gel­bem Über­zug. Zudem könn­ten ein Mann und eine Frau, die gemein­sam die Volks­hoch­schu­le ver­lie­ßen, wich­ti­ge Zeu­gen für die wei­te­ren Ermitt­lun­gen sein.

Kri­mi­nal­be­am­te aus Bam­berg über­nah­men vor Ort die Ermitt­lun­gen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erließ ein Ermitt­lungs­rich­ter am Sonn­tag­vor­mit­tag Haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags sowie gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung gegen den Mann. Poli­zi­sten brach­ten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.