Stadt Coburg – Weih­nachts­markt 2023 nun doch zu den gewohn­ten Zeiten

In sei­ner letz­ten Sit­zung hat­te der Betriebs­se­nat von Coburg Mar­ke­ting beschlos­sen, die Eröff­nung des Cobur­ger Weih­nachts­markts um eine Woche nach vor­ne zu ver­le­gen und somit die Ver­an­stal­tung zu verlängern.

Die­ser Beschluss muss­te nach Prü­fung durch das städ­ti­sche Rechts­amt aus recht­li­chen Grün­den ange­hal­ten wer­den, so dass der Weih­nachts­markt in die­sem Jahr wie gewohnt am Frei­tag vor dem 1. Advent (1. Dezem­ber 2023) beginnt und bis zum 23. Dezem­ber 2023 dauert.

„Das Rechts­amt hat fest­ge­stellt, dass einer Ver­län­ge­rung des Weih­nachts­mark­tes grund­sätz­lich nichts ent­ge­gen­steht, aller­dings sind vor einem sol­chen Beschluss eini­ge for­mal­ju­ri­sti­sche Vor­ga­ben zu erfül­len, die zeit­lich nicht mehr ein­zu­hal­ten waren“, erklärt Coburgs 2. Bür­ger­mei­ster Hans-Her­bert Har­tan. „Da wir für den Weih­nachts­markt über Richt­li­ni­en ver­fü­gen, in denen auch die Län­ge der Ver­an­stal­tung fest­ge­schrie­ben ist und die auch Aus­schluss­fri­sten für die Bewer­bun­gen der jewei­li­gen Schau­stel­ler beinhal­ten, müs­sen zunächst die Richt­li­ni­en für eine mög­li­che Ver­län­ge­rung neu gefasst und ver­öf­fent­licht wer­den um Rechts­si­cher­heit bei der Aus­schrei­bung sicher zu stel­len. Der Ver­wal­tungs­se­nat, der grund­sätz­lich für die Fest­le­gung der Markt­zei­ten in Coburg zustän­dig ist, muss zudem den Weg frei­ma­chen, bevor noch­mals über eine Ver­län­ge­rung abge­stimmt wer­den kann“, so Har­tan weiter.

Da die Bewer­bungs­frist für den dies­jäh­ri­gen Weih­nachts­markt bereits ver­stri­chen ist, kann somit eine Aus­wei­tung der Zei­ten frü­he­stens im näch­sten Jahr greifen.