Uehl­feld: MdL Gabi Schmidt begrüßt die baye­ri­sche Fischotter-Entscheidung

Das baye­ri­sche Kabi­nett hat Ände­run­gen der arten­schutz­recht­li­chen Aus­nah­me­ver­ord­nung und der jagd­recht­li­chen Vor­schrif­ten beschlos­sen. Auf die­se Wei­se wird es mög­lich, zur Abwen­dung ern­ster fisch­wirt­schaft­li­cher Schä­den ganz­jäh­rig Fisch­ot­ter zu ent­neh­men. Gabi Schmidt, die fische­rei­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Freie Wäh­ler Land­tags­frak­ti­on, ist nach die­ser Ent­schei­dung sehr erleich­tert: „Für unse­re Teich­wir­te in Fran­ken und der Ober­pfalz ist es mitt­ler­wei­le nicht mehr fünf vor, son­dern fünf nach zwölf. Vie­le Betrie­be haben ihre Teich­wirt­schaft schon auf­ge­ge­ben, weil sie der Bedro­hung durch den Fisch­ot­ter nicht mehr Herr wer­den, noch mehr Betrie­be den­ken dar­über nach.“

Gabi Schmidt

Gabi Schmidt (Foto: privat)

Gabi Schmidt hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bestän­dig auf die kata­stro­pha­le Situa­ti­on der Teich­wir­te hin­ge­wie­sen, immer wie­der gemahnt, dass es für die betrof­fe­nen Karp­fen­züch­ter einem Total­scha­den gleich­kä­me, wenn ein Fisch­ot­ter ihren Wei­her heim­su­che. Unter­mau­ert hat sie das mit meh­re­ren Anträ­gen, die auf eine Her­ab­set­zung des Schutz­sta­tus des Fisch­ot­ters abzie­len. Am Mitt­woch wur­de im Ple­num des Land­tags eben­falls über einen Dring­lich­keits­an­trag gespro­chen, der eine VOLL­STÄN­DI­GE UMSET­ZUNG DER FAU­NA-FLO­RA-HABI­TAT-RICHT­LI­NIE IN NATIO­NA­LES RECHT FOR­DERT, um einen guten Umgang mit Wolf und Fisch­ot­ter zu fin­den. Denn durch die Über­nah­me des Arti­kels 16 der FFH-Richt­li­nie in das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz wür­den die zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den in die Lage ver­setzt, auch beim der­zei­ti­gen Schutz­sta­tus der Tie­re eine beschränk­te, selek­ti­ve und streng kon­trol­lier­te Ent­nah­me zu gestatten.

Klar sei, so Schmidt: Es gehe selbst­ver­ständ­lich nicht um eine Aus­rot­tung des Fisch­ot­ters, aber um eine sinn­vol­le Begren­zung der Zah­len. „Der Fisch­ot­ter ist bei uns nicht mehr in sei­nem Bestand bedroht, dar­auf wei­se ich seit Jah­ren immer wie­der gebets­müh­len­ar­tig hin“, so Schmidt, die auch stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de der Freie Wäh­ler Land­tags­frak­ti­on ist. Es gehe bei den geplan­ten Ent­nah­men um nicht weni­ger als den Erhalt der Kul­tur­land­schaft. „Denn wenn die Teich­wir­te ihre Wei­her auf­ge­ben, ist das nicht nur schlecht für die Bio­di­ver­si­tät, son­dern auch unse­re Land­schaft ver­än­dert sich zwangs­läu­fig“, sagt die fische­rei­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Fraktion.

Mög­lich sei die Ent­nah­me auch nur dort, wo das Auf­tre­ten des Fisch­ot­ters wie in den Teich­bau­ge­bie­ten in Fran­ken, der Ober­pfalz und Nie­der­bay­ern ein Pro­blem dar­stel­le und es kei­ne zumut­ba­ren Alter­na­ti­ven zur Ent­nah­me gebe, etwa eine Ein­zäu­nung. Auch das Arten­schutz­recht müs­se beach­tet wer­den, der Erhal­tungs­zu­stand der Popu­la­ti­on dür­fe durch die Ent­nah­me also nicht ver­schlech­tert wer­den. „In die­sen Regio­nen wird eine Höchst­zahl an Tie­ren fest­ge­legt, die ent­nom­men wer­den dür­fen, ohne dass die Wie­der­her­stel­lung eines gün­sti­gen Erhal­tungs­zu­stands gefähr­det wird“, erklärt Schmidt. Die Fest­le­gung der Regio­nen wer­de suk­zes­si­ve erfol­gen, Grund­la­ge dafür sei­en Daten wis­sen­schaft­li­cher Unter­su­chun­gen, die aktu­ell durch­ge­führt werden.