Geset­zes­wid­ri­ge Tele­fon­wer­bung in und um Kulmbach

Die Stadt­wer­ke Kulm­bach haben Kennt­nis davon erlangt, dass es seit eini­gen Wochen ver­mehrt zu geset­zes­wid­ri­gen Tele­fon­wer­bun­gen im Zusam­men­hang mit dem Wech­sel des Ener­gie­ver­sor­gers gekom­men ist. Dabei ver­spre­chen die anru­fen­den Per­so­nen als Fol­ge eines Ver­sor­ger­wech­sels Ein­spa­run­gen von meh­re­ren hun­dert Euro pro Jahr. Auch kommt es vor, dass die anru­fen­de Per­son erklärt, „im Auf­trag“ der Stadt­wer­ke Kulm­bach zu han­deln oder sogar dort ange­stellt zu sein.

Tat­sa­che ist aber, dass die Stadt­wer­ke Kulm­bach kei­ne Tele­fon­wer­bung für ihre Pro­duk­te betrei­ben, Drit­te nicht mit einer sol­chen Tele­fon­wer­bung beauf­tragt haben und der von der anru­fen­den Per­son am Tele­fon ver­spro­che­ne Ein­spar­be­trag in der Regel mit der Wahr­heit nichts zu tun hat. Viel­mehr ver­hält es sich häu­fig so, dass nach einem Ver­sor­ger­wech­sel auf­grund eines sol­chen Tele­fo­nats letzt­end­lich sogar mehr für den eige­nen Ener­gie­be­zug zu bezah­len ist als vorher.

Des­halb raten die Stadt­wer­ke Kulm­bach im Ein­klang mit Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­den dazu, bei sol­chen Wer­be­an­ru­fen im Zusam­men­hang mit dem Wech­sel des Ener­gie­ver­sor­gers kri­tisch und vor­sich­tig zu sein: Des­halb soll­ten der Name des anru­fen­den Unter­neh­mens und des bewor­be­nen Pro­dukts notiert wer­den, eben­so die Tele­fon­num­mer, von der aus ange­ru­fen wur­de. Die eige­ne Zäh­ler­num­mer oder gar die eige­ne Bank­ver­bin­dung soll­ten am Tele­fon auf gar kei­nen Fall der anru­fen­den Per­son mit­ge­teilt wer­den. Außer­dem hat der Gesetz­ge­ber mitt­ler­wei­le gesetz­lich gere­gelt, dass der wirk­sa­me Abschluss eines Strom- oder Gas­ver­sor­gungs­ver­tra­ges mit einer Pri­vat­per­son nicht mehr münd­lich am Tele­fon erfol­gen kann, son­dern der Text­form bedarf. Text­form meint dabei einen Ver­trags­schluss z. B. per SMS oder mit­tels einer E‑Mail.

Soll­te es auf­grund eines sol­chen Tele­fon­an­ru­fes trotz­dem zu einem wirk­sa­men Ver­trags­ab­schluss in Text­form gekom­men sein, haben Ver­brau­cher immer noch ein Wider­rufs­recht von 14 Tagen, gerech­net ab dem Tag des Erhalts einer ord­nungs­ge­mä­ßen Wider­rufs­be­leh­rung. Zudem ste­hen die Stadt­wer­ke Kulm­bach ihren Kun­den, die einen sol­chen Wer­be­an­ruf erhal­ten haben, ger­ne für dies­be­züg­li­che Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung, um gemein­sam zu über­prü­fen, ob das tele­fo­nisch gemach­te Ange­bot seri­ös ist und bei einem Ver­sor­ger­wech­sel tat­säch­lich der am Tele­fon zuge­sag­te Ein­spar­be­trag der Wahr­heit ent­spricht. Hier­zu kön­nen Sie sich wäh­rend der übli­chen Geschäfts­zei­ten an das Kun­den­bü­ro der Stadt­wer­ke Kulm­bach unter der Tele­fon­num­mer 09221 9042–18 wenden.