Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine im Landkreis Coburg

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Sport- und Schützenvereine in Zeiten der stark gestiegenen Energiepreise und stellt dafür rund 18 Millionen Euro bereit. Die Beteiligung an den mit der Energiekosten-Explosion angefallenen Mehrausgaben erfolgt pauschalisiert in Anlehnung an die einfache Vereinspauschale. Darauf weist der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport am Coburger Landratsamt hin. Durch den Zuschuss sollen steigende Energiekosten für genutzte Sportstätten abgefangen werden.

Antragsberechtigt sind alle Vereine, die die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 erhalten. Der Antrag muss ausnahmslos bis spätestens Montag, 15. Mai, gestellt werden. Wichtig: Bei diesem Datum handelt es sich um eine Ausschlussfrist! Später eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden die Vereine zum Download auf der Homepage des Landkreises Coburg. Anträge können per Post, per E-Mail oder über ein digitales Antragsverfahren eingereicht werden. Der Link für das Onlineverfahren steht demnächst unter www.landkreis-coburg.de zur Verfügung.