Neue Baye­ri­sche Wolfs-Ver­ord­nung und Fisch­ot­ter-Rege­lung beschlossen

Kani­ber und Glau­ber: „Frei­staat an der Sei­te der Nutztierhalter“

Der Mini­ster­rat hat heu­te die neue Baye­ri­sche Wolfs-Ver­ord­nung und die Rege­lung zum Fisch­ot­ter beschlos­sen. Bay­erns Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­rin Michae­la Kani­ber bekräf­tig­te: „Die Ent­schei­dung des Kabi­netts ist ein wich­ti­ges Signal für unse­re Alm­bau­ern, Wei­de­tier­hal­ter und die Teich­wirt­schaft. Vor allem aber für den Erhalt unse­rer Kul­tur­land­schaft und die Bio­di­ver­si­tät. Wir kön­nen nicht län­ger zuse­hen, wie die Rück­kehr der Beu­te­grei­fer Wolf, Bär, aber auch der Fisch­ot­ter die Nutz­tier­hal­tung und die Fisch­wirt­schaft immer mehr zunich­te­macht. Wir müs­sen fest­stel­len: Wöl­fe sind nicht mehr bedroht, aber unse­re Wei­de­tier­hal­ter sind es bereits. Des­we­gen sind wir zum Han­deln gezwun­gen. Denn wir ste­hen zu unse­rer nach­hal­ti­gen Wei­de- und Teich­wirt­schaft. Wir las­sen die Tier­hal­ter und Teich­wir­te nicht allein. Es bleibt dabei: Der Bund muss sich dafür ein­set­zen, den Schutz­sta­tus des nicht mehr auf der Roten Liste ste­hen­den Wolfs abzusenken.“

Für die Pro­ble­me in der Teich­wirt­schaft hat der Mini­ster­rat Ände­rung der Arten­schutz­recht­li­chen Aus­nah­me­ver­ord­nung und der jagd­recht­li­chen Vor­schrif­ten beschlos­sen. Danach wird es unmit­tel­bar ermög­licht, zur Abwen­dung ern­ster fisch­wirt­schaft­li­cher Schä­den ganz­jäh­rig Fisch­ot­ter zu ent­neh­men. Agrar­mi­ni­ste­rin Michae­la Kani­ber: „Unse­re Teich­wir­te brau­chen jetzt eine Per­spek­ti­ve. Denn die Betrie­be sind zer­mürbt. Die Scha­dens­mel­dun­gen explo­die­ren, sie haben sich seit 2016 nahe­zu ver­zehn­facht. Immer mehr Teich­wir­te zie­hen daher für sich die Kon­se­quen­zen: Allein in den letz­ten bei­den Jah­ren haben 600 von 10.000 Betrie­ben auf­ge­ge­ben. Wir müs­sen daher schnell han­deln. Um es klar­zu­ma­chen: Der Otter hat sei­ne Berech­ti­gung, aber wir müs­sen es ermög­li­chen, dass unse­re Teich­wir­te über­le­ben können.“

Umwelt­mi­ni­ster Tor­sten Glau­ber (FREIE WÄH­LER, Pinz­berg): „Die Fisch- und Teich­wirt­schaft hat einen festen Platz in der baye­ri­schen Kul­tur und Tra­di­ti­on. Wir wol­len die baye­ri­sche Kul­tur­land­schaft umfas­send erhal­ten, ins­be­son­de­re auch die Teich­wirt­schaft in der Ober­pfalz und in Fran­ken. Dazu braucht es auch kla­re Regeln für den Fisch­ot­ter. Die Teich­wir­te haben die vol­le Unter­stüt­zung der Staats­re­gie­rung. Die Staats­re­gie­rung han­delt ent­schlos­sen zum Erhalt der Teichwirtschaft.“

Die Ent­nah­me ist aller­dings nur mög­lich, wenn es dazu kei­ne zumut­ba­ren Alter­na­ti­ven gibt, etwa eine Ein­zäu­nung. Die Ent­nah­me soll auch nur dort zuläs­sig sein, wo das Auf­tre­ten des Otters ein Pro­blem dar­stellt wie ins­be­son­de­re in den Teich­bau­ge­bie­ten in Fran­ken, der Ober­pfalz und Nie­der­bay­ern und dies unter Beach­tung des Arten­schutz­rechts ver­tret­bar ist. Der Erhal­tungs­zu­stand der Popu­la­ti­on darf durch die Ent­nah­me nicht ver­schlech­tert wer­den. In die­sen Regio­nen wird eine Höchst­zahl an Tie­ren fest­ge­legt, die ent­nom­men wer­den dür­fen, ohne dass die Wie­der­her­stel­lung eines gün­sti­gen Erhal­tungs­zu­stands gefähr­det wird. Die Fest­le­gung die­ser und wei­te­rer Regio­nen wird suk­zes­si­ve erfol­gen, Grund­la­ge dafür sind Daten wis­sen­schaft­li­cher Unter­su­chun­gen, die aktu­ell durch­ge­führt wer­den. Die hohen arten- und tier­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen bei der Ent­nah­me wer­den beachtet.

Der Fisch­ot­ter­be­stand soll dadurch nicht gefähr­det wer­den. Die durch ihn ver­ur­sach­ten Schä­den sind für die betrof­fe­nen Teich­wir­tin­nen und Teich­wir­te mitt­ler­wei­le aber exi­stenz­be­dro­hend. Vie­le ste­hen aktu­ell vor der Ent­schei­dung, ob sie auf­ge­ben. Die jahr­hun­der­te­al­te Teich­wirt­schaft, die Bay­ern land­schaft­lich und kul­tu­rell prägt und einen ganz wesent­li­chen Bei­trag zur Bio­di­ver­si­tät lei­stet, droht ver­lo­ren zu gehen.