Sper­rung der B2 in Bay­reuth an der Autobahnauffahrt

Das neue Fahrzeug der FF Bubenreuth wurde feierlich eingeweiht / Foto: FF Bubenreuth
Das neue Fahrzeug der FF Bubenreuth wurde feierlich eingeweiht / Foto: FF Bubenreuth

Sper­rung der Auf­fahrts­ram­pe von der Sophi­an-Kolb-Stra­ße auf die Ber­necker Stra­ße im Ver­lauf der Bun­des­tra­ße 2

Auf­grund von fest­ge­stell­ten Schä­den im Bereich des Fahr­bahn­über­gangs zwi­schen Auf­fahrts­ram­pe und Wider­la­ger ist der­zeit die Sper­rung der Ram­pe erfor­der­lich. Die Über­prü­fung der Über­gangs­kon­struk­ti­on zur wei­te­ren Scha­dens­be­ur­tei­lung ergab einen irrepa­ra­blen Zustand.

Die bestehen­de Sper­rung der Ram­pe muss daher bis zum anste­hen­den Abbruch und Ersatz­neu­bau des Ram­pen­bau­werks bestehen blei­ben. Eine Umlei­tung ist aus­ge­schil­dert. Der auf der Ram­pe lau­fen­de Geh­weg ist der­zeit nicht betroffen.

Nach Öff­nung der soge­nann­ten Tra­ver­sen­kä­sten der geschä­dig­ten Fahr­bahn­über­gangs­kon­struk­ti­on konn­te sowohl Scha­dens­um­fang als auch deren Schwe­re kon­kre­ti­siert wer­den. Dabei wur­de Fol­gen­des festgestellt:

  • Die erfor­der­li­che Last­ab­tra­gung in der Über­gangs­kon­struk­ti­on ist nicht mehr gegeben.
  • Die Tra­ver­sen­kä­sten sind kor­ro­diert. Damit ist auch kei­ne Not­re­pa­ra­tur mit Schweiß­ar­bei­ten sinn­voll. Ein Ein­set­zen neu­er last­ab­tra­gen­der Ele­men­te in Tra­ver­sen­kä­sten ist in die­sem Zustand daher nicht mehr möglich.

In Anbe­tracht des jetzt kon­kre­ten Scha­den­um­fangs ist eine wirt­schaft­lich ver­tret­ba­re Instand­set­zung vor der ohne­hin anste­hen­den Erneue­rung nicht ver­tret­bar. Die Sper­rung der Auf­fahrts­ram­pe 2 bleibt daher unver­än­dert bestehen.

Die bestehen­den Umlei­tungs­strecken wer­den kurz­fri­stig noch mit wei­te­rer weg­wei­sen­der Beschil­de­rung und mög­li­chen Anpas­sun­gen an den Ampel­an­la­gen optimiert.

Für die auf­tre­ten­den Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen bit­tet die Auto­bahn GmbH alle betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer um Verständnis.