„Ver­fah­rens­lot­sen“ und VdK Hof arbei­ten zusammen

Unser Foto zeigt v.l.: VdK-Kreisvorsitzender Bert Horn, Gerhard Tröger, der Leiter des Modellprojektes „Verfahrenslotsen“, und VdK-Kreisgeschäftsführerin Birgit Stelzer.
Unser Foto zeigt v.l.: VdK-Kreisvorsitzender Bert Horn, Gerhard Tröger, der Leiter des Modellprojektes „Verfahrenslotsen“, und VdK-Kreisgeschäftsführerin Birgit Stelzer. (Foto: privat)

Im Land­kreis Hof ist in den letz­ten Jah­ren ein star­kes Netz­werk an öffent­li­chen und frei­en Akteu­ren und Koope­ra­ti­ons­part­nern ent­stan­den; die Leit­stel­le Pfle­ge von Stadt und Land­kreis Hof gibt hier ein exzel­len­tes Bei­spiel ab. Gleich­zei­tig stellt das im Juni 2021 ver­kün­de­te Kin­der- und Jugend­stär­kungs­ge­setz (KJSG) eine wei­te­re gra­vie­ren­de Ver­än­de­rung dar, die mit dem bestehen­den Netz­werk gemein­sam gestal­tet wer­den soll. Das Gesetz zeigt den Weg zur inklu­si­ven Lei­stungs­ge­wäh­rung für Kin­der und Jugend­li­che mit Behin­de­run­gen auf. Ziel ist, eine indi­vi­du­el­le, ganz­heit­li­che För­de­rung der jun­gen Men­schen zu ermög­li­chen. Hier­für sol­len ihre spe­zi­fi­schen Belan­ge stär­ker in den Blick genom­men wer­den. In Län­dern mit ein­heit­li­cher ört­li­cher SGB VIII/IX-Zustän­dig­keit wird die Lei­stungs­ge­wäh­rung zuneh­mend bereits gemein­sam orga­ni­siert, in Bay­ern regelt § 36b SGB VIII die Zusam­men­ar­beit bei Zuständigkeitsübergängen.

Um das bestehen­de Netz­werk zu stär­ken bzw. zu erwei­tern hat sich die­ser Tage der Lei­ter des Pro­jek­tes „Ver­fah­rens­lot­sen“, Ger­hard Trö­ger, mit VdK-Geschäfts­füh­re­rin Bir­git Stel­zer und Kreis­vor­sit­zen­dem Bert Horn getrof­fen. Ziel ist eine mög­lichst enge Ver­knüp­fung der Bera­tung hil­fe­be­dürf­ti­ger Jugend­li­cher und deren Eltern mit kon­kre­ten Hilfs­an­ge­bo­ten. Wäh­rend die seit Okto­ber 2022 eta­blier­ten Ver­fah­rens­lot­sen im Rah­men einer nie­der­schwel­li­gen Erst­be­ra­tung sowie Unter­stüt­zung bei not­wen­di­gen Anträ­gen im Jugend­hil­fe­be­reich bereit ste­hen, kann der VdK bei Lei­stungs­an­lie­gen im Bereich 9. des Sozi­al­ge­setz­bu­ches kon­kre­te Hil­fe, Rechts­be­ra­tung und auch Rechts­ver­tre­tung anbie­ten. Bei­de Ein­rich­tun­gen sehen die­se Zusam­men­ar­beit als mar­kan­ten Schritt im Ein­satz für jün­ge­re, hilfs­be­dürf­ti­ge Menschen.