Impf­buch­kon­trol­len im Land­kreis Forchheim

Imp­fun­gen zäh­len zu den wirk­sam­sten vor­beu­gen­den Schutz­maß­nah­men in der Medi­zin. Durch ihren Ein­satz sind vie­le in der Ver­gan­gen­heit gefürch­te­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, wie Kin­der­läh­mung oder Diph­the­rie zurück­ge­drängt und Pocken aus­ge­rot­tet worden.

In den Jah­ren vor der Coro­na­pan­de­mie zeig­ten wie­der­hol­te Masern­aus­brü­che, dass ver­gleichs­wei­se vie­le Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne erkrankt waren und in die­sen Alters­grup­pen noch Impflücken bestehen. Oft ist dies den Jugend­li­chen und ihren Eltern nicht bewusst. Um sie auf evtl. bestehen­de Impflücken hin­wei­sen zu kön­nen, füh­ren die Gesund­heits­äm­ter im Auf­trag des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge eine jähr­li­che Impf­buch­durch­sicht bei Schü­lern der 6. Klas­sen in allen Schu­len Bay­erns durch und tei­len den Eltern even­tu­ell bestehen­de Impflücken mit.

Die Schü­le­rin­nen erhal­ten zusätz­lich schrift­li­che Infor­ma­tio­nen zur, von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) emp­foh­le­nen, HPV (Huma­nes Papillomvirus)-Impfung.

Für die Eltern ist die Vor­la­ge vor­han­de­ner Impf­bü­cher bei schu­li­schen Impf­be­ra­tun­gen des Öffent­li­chen Gesund­heits­dien­stes gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz Gesund­heits­dienst- und Ver­brau­cher­schutz­ge­setz (GDG) ver­pflich­tend. Damit sol­len mög­lichst alle ange­spro­che­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler die­se Chan­ce auf eine Über­prü­fung ihres Impf­schut­zes erhalten.

Die Impf­bü­cher wer­den vom 18.04.2023 bis 05.05.2023 von Mit­ar­bei­te­rin­nen des Gesund­heits­am­tes in den Schu­len durch­ge­se­hen. Wer­den Impflücken fest­ge­stellt, erhal­ten die Eltern auf einem sepa­ra­ten Blatt Rück­mel­dung mit Impf­emp­feh­lun­gen. Die Impf­bü­cher wer­den in einem ver­schlos­se­nen Umschlag an die Schü­ler zurück­ge­ge­ben. Die Daten aus den Impf­bü­chern wer­den voll­stän­dig anony­mi­siert zur Berech­nung von Impf­quo­ten erho­ben. Der Daten­schutz wird dabei selbst­ver­ständ­lich eingehalten.

Für Fra­gen zum The­ma Imp­fung ste­hen die Ärz­tin­nen des Gesund­heits­am­tes ger­ne zur Ver­fü­gung. Feh­len­de Imp­fun­gen kön­nen von den niedergelassenen
Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen durch­ge­führt werden.