För­der­mit­tel für frän­ki­sche Sport­ver­ei­ne bis 15. Mai 2023 beantragen

BAYE­RI­SCHE SPORT­VER­EI­NE ERHAL­TEN ENER­GIE­PREIS­ZU­SCHUSS: ANTRAG­STEL­LUNG AB HEU­TE MÖGLICH

BIS 15. MAI 2023 KÖN­NEN BAYE­RI­SCHE SPORT­VER­EI­NE EINEN ZUSCHUSS ZUR MIN­DE­RUNG DER GESTIE­GE­NEN ENER­GIE­KO­STEN BEAN­TRA­GEN. DAS BAYE­RI­SCHE STAATS­MI­NI­STE­RI­UM DES INNERN, FÜR SPORT UND INTE­GRA­TI­ON STAR­TET HEU­TE DAS ENT­SPRE­CHEN­DE ANTRAGS­VER­FAH­REN. DAS HIER­FÜR NOT­WEN­DI­GE FOR­MU­LAR SOWIE WEI­TER­FÜH­REN­DE INFOR­MA­TIO­NEN STE­HEN DEN BAYE­RI­SCHEN SPORT­VER­EI­NEN SOWOHL AUF DER DIGI­TAL­PLATT­FORM VEREIN360 ALS AUCH AUF DER BLSV-WEB­SEI­TE ZUR VERFÜGUNG.

Die baye­ri­schen Sport­ver­ei­ne dür­fen sich im Rah­men des im Novem­ber letz­ten Jah­res beschlos­se­nen Här­te­fall­fonds über einen zusätz­li­chen Geld­se­gen freu­en. Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on (StMI) setzt den ent­spre­chen­den Kabi­netts­be­schluss vom 06. Novem­ber 2022 zur wei­te­ren finan­zi­el­len Stär­kung der Ver­ei­ne nun wirk­sam um. Kon­kret bekom­men die Ver­ei­ne einen ein­ma­li­gen Zuschuss zum Aus­gleich der enorm gestie­ge­nen Ener­gie­ko­sten. Alle Sport­ver­ei­ne in Bay­ern, die für 2023 eine Ver­eins­pau­scha­le bean­tragt haben, kön­nen den Ener­gie­preis­zu­schuss bis zum 15. Mai 2023 bei ihren zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den beantragen.

ÜBER­TRAG­BAR AUF DIE KOM­PLET­TE SPORTINFRASTRUKTUR

För­der­fä­hig sind dem­nach nicht nur die Aus­ga­ben für die Sport­stät­ten an sich, son­dern auch angren­zen­de und zum Sport­be­trieb gehö­ri­ge Infra­struk­tu­ren. Dazu zäh­len unter ande­rem Umklei­den, Zuschau­er­an­la­gen, Auf­ent­halts­räu­me und sogar ent­spre­chen­de Räum­lich­kei­ten von Vereinsgaststätten.

ANTRAGS­FRIST: 15. MAI 2023

Den Antrag zur Gewäh­rung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses müs­sen die baye­ri­schen Sport­ver­ei­ne bis spä­te­stens 15. Mai 2023 an ihre zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de stel­len. Die Aus­zah­lung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses für die baye­ri­schen Sport­ver­ei­ne erfolgt mit der Ver­eins­pau­scha­le 2023. Der Frei­staat hat das Form­blatt zur Bean­tra­gung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses sehr schlicht und pra­xis­taug­lich gestal­tet, um die Antrags­stel­lung so unbü­ro­kra­tisch wie mög­lich zu machen. Die Nach­wei­se über die tat­säch­li­chen Ver­brauchs­men­gen und die dar­aus resul­tie­ren­den Mehr­ko­sten sind bis spä­te­stens 30. April 2024 vorzulegen.

Quel­le: Baye­ri­scher Lan­des-Sport­ver­band München