Fördermittel für fränkische Sportvereine bis 15. Mai 2023 beantragen

BAYERISCHE SPORTVEREINE ERHALTEN ENERGIEPREISZUSCHUSS: ANTRAGSTELLUNG AB HEUTE MÖGLICH

BIS 15. MAI 2023 KÖNNEN BAYERISCHE SPORTVEREINE EINEN ZUSCHUSS ZUR MINDERUNG DER GESTIEGENEN ENERGIEKOSTEN BEANTRAGEN. DAS BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR SPORT UND INTEGRATION STARTET HEUTE DAS ENTSPRECHENDE ANTRAGSVERFAHREN. DAS HIERFÜR NOTWENDIGE FORMULAR SOWIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN STEHEN DEN BAYERISCHEN SPORTVEREINEN SOWOHL AUF DER DIGITALPLATTFORM VEREIN360 ALS AUCH AUF DER BLSV-WEBSEITE ZUR VERFÜGUNG.

Die bayerischen Sportvereine dürfen sich im Rahmen des im November letzten Jahres beschlossenen Härtefallfonds über einen zusätzlichen Geldsegen freuen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) setzt den entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 06. November 2022 zur weiteren finanziellen Stärkung der Vereine nun wirksam um. Konkret bekommen die Vereine einen einmaligen Zuschuss zum Ausgleich der enorm gestiegenen Energiekosten. Alle Sportvereine in Bayern, die für 2023 eine Vereinspauschale beantragt haben, können den Energiepreiszuschuss bis zum 15. Mai 2023 bei ihren zuständigen Kreisverwaltungsbehörden beantragen.

ÜBERTRAGBAR AUF DIE KOMPLETTE SPORTINFRASTRUKTUR

Förderfähig sind demnach nicht nur die Ausgaben für die Sportstätten an sich, sondern auch angrenzende und zum Sportbetrieb gehörige Infrastrukturen. Dazu zählen unter anderem Umkleiden, Zuschaueranlagen, Aufenthaltsräume und sogar entsprechende Räumlichkeiten von Vereinsgaststätten.

ANTRAGSFRIST: 15. MAI 2023

Den Antrag zur Gewährung des Energiepreiszuschusses müssen die bayerischen Sportvereine bis spätestens 15. Mai 2023 an ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde stellen. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses für die bayerischen Sportvereine erfolgt mit der Vereinspauschale 2023. Der Freistaat hat das Formblatt zur Beantragung des Energiepreiszuschusses sehr schlicht und praxistauglich gestaltet, um die Antragsstellung so unbürokratisch wie möglich zu machen. Die Nachweise über die tatsächlichen Verbrauchsmengen und die daraus resultierenden Mehrkosten sind bis spätestens 30. April 2024 vorzulegen.

Quelle: Bayerischer Landes-Sportverband München