Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 09.04.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Ver­kehrs­un­fall mit Per­so­nen- und Sachschaden

Am Sams­tag­nach­mit­tag kam es in Erlan­gen an der Kreu­zung Hertlein­stra­ße / Am Anger zu einem hef­ti­gen Ver­kehrs­un­fall. Ein 59-jäh­ri­ger Erlan­ger befuhr mit sei­nem Klein-Lkw des Her­stel­lers Piag­gio die Hertlein­stra­ße in nörd­li­che Rich­tung. Ein 34-jäh­ri­ger Möh­ren­dor­fer befuhr mit sei­nem Pkw des Her­stel­lers Seat die Stra­ße Am Anger in west­li­che Rich­tung. Da der Fah­rer des Klein-Lkw an der Kreu­zung die Vor­fahrt des von rechts kom­men­den Pkw miss­ach­te­te, kam es im Kreu­zungs­be­reich zwi­schen den bei­den Fahr­zeu­gen zu einem hef­ti­gen Zusam­men­stoß. Hier­bei dreh­te sich der Klein-Lkw ein­mal kom­plett um die eige­ne Fahr­zeug­ach­se und der Fah­rer wur­de aus dem Fahr­zeug geschleu­dert. Er erlitt eine Kopf­ver­let­zung und wur­de vom alar­mier­ten Ret­tungs­dienst in das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Erlan­gen ver­bracht. Der Pkw-Fah­rer blieb unver­letzt. An den bei­den Fahr­zeu­gen ent­stand ins­ge­samt ein Sach­scha­den in Höhe von etwa 9000 Euro. Da die bei­den Kraft­fahr­zeu­ge nicht mehr fahr­be­reit waren, muss­ten die­se abge­schleppt wer­den. Eine Poli­zei­strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt hat­te den Ver­kehrs­un­fall aufgenommen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Unfall­flucht

Her­zo­gen­au­rach – Auf dem Park­platz der Out­lets in der Zep­pe­lin­stra­ße kam es am 08.04.2023 zwi­schen 14:00 und 18:15 Uhr zu einer Ver­kehrs­un­fall­flucht. Ein schwar­zer 1er BMW wur­de dabei durch ein bis­lang unbe­kann­tes Fahr­zeug hin­ten rechts beschä­digt. Der Fah­rer ent­fern­te sich, ohne sich um den Scha­den zu küm­mern. Sach­dien­li­che Hin­wei­se nimmt die Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach unter 09132/78090 entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Betrun­ke­ner Lkw-Fahrer

Grems­dorf. Ein aus­län­di­scher Lkw-Fah­rer hat am Sams­tag­mit­tag im Gewer­be­ge­biet in Grems­dorf beim Vor­bei­fah­ren einen gepark­ten Pkw am Außen­spie­gel ange­fah­ren. Der Lkw-Fah­rer fuhr ein­fach wei­ter und park­te am Auto­hof. Ein auf­merk­sa­mer Zeu­ge hat­te sich das Kenn­zei­chen des Lkws notiert und den Mann am Auto­hof sogar noch ange­spro­chen. Der Brum­mi­fah­rer sprach aber kein Deutsch und konn­te den Zeu­gen nicht ver­ste­hen. Ob er den Anstoß über­haupt bemerkt hat­te, war frag­lich. Die hin­zu­ge­ru­fe­ne Poli­zei­strei­fe der PI Höch­stadt konn­te den Mann zuerst nicht zum Öff­nen sei­nes Lkw bewe­gen. Erst als ein hin­zu­ge­zo­ge­ner Abschlepp­dienst ver­such­te den Lkw zu öff­nen, gab der Fah­rer nach. Der Grund sei­nes Zögerns war schnell klar. Er hat­te sich am Vor­tag so sehr dem Alko­hol hin­ge­ge­ben, dass ein Atem­al­ko­hol­test immer noch knapp drei­ein­halb Pro­mil­le ergab. Der Mann muss sei­nen Lkw nun ste­hen las­sen, sein Füh­rer­schein wur­de sicher­ge­stellt. Gegen ihn wird Anzei­ge wegen des Ver­dachts des uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort und Trun­ken­heit im Ver­kehr erstattet.