Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe informiert

Fälligkeit Vorausleistung 30.04.2023

Bitte beachten Sie, dass auch im Jahr 2023 keine gesonderte Mitteilung über die Vorauszahlung (Abschlag) erfolgt. Bitte überweisen Sie die Vorauszahlung (siehe Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren für das Jahr 2022) zum 30.04.2023 auf eines unserer Konten. Prüfen Sie ggf., ob Sie den Betrag bereits überwiesen haben.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ist für Sie nichts zu veranlassen.

Folgen verspäteter Zahlung Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe weist darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Beitrags- und Gebührenzahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen.

Bei einer Säumnis von mehr als 3 Tagen ist gemäß Art. 13 KAG bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 5 AO i. V. m. § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf den nächsten durch fün- fzig Euro teilbaren nach unten abgerundeten Beitrags- und Gebührenbetrages zu entrichten.

Außerdem haben Sie gegebenenfalls die entstehenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen.

Das gilt auch dann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erhoben haben.

Weitere Informationen unter https://aurachergruppe.de/