Über­fall in der Woh­nung in Red­witz an der Rodach

symbolfoto polizei

Rich­ter erlässt Haft­be­fehl gegen Angreifer

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

RED­WITZ A. D. RODACH, LKR. LICH­TEN­FELS. Am Sams­tag­nach­mit­tag sol­len ein 21-Jäh­ri­ger und ein 29-Jäh­ri­ger zwei Per­so­nen in deren Woh­nung über­fal­len haben. Die Kri­po Coburg hat die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg erließ eine Ermitt­lungs­rich­te­rin am Sonn­tag Haft­be­fehl gegen die Angreifer.

Nach den bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen klin­gel­ten die bei­den Män­ner am Sams­tag, den 01. April, gegen 16.00 Uhr, an der Woh­nungs­tür der Opfer. Nach­dem die Bewoh­ner die Tür öff­ne­ten, sol­len die Räu­ber eine Frau mit Pfef­fer­spray besprüht und Bar­geld gefor­dert haben. Die Ermitt­lungs­be­hör­den gehen davon aus, dass einer der Täter mas­kiert war und Fes­se­l­uten­si­li­en mit sich führ­te. Wei­ter­hin wird den Tat­ver­däch­ti­gen zur Last gelegt, unter ande­rem eine Geld­bör­se ent­wen­det zu haben und mit die­ser Beu­te geflüch­tet zu sein.

Die Poli­zei hat die Räu­ber anschlie­ßend fest­ge­nom­men und inhaf­tiert. Gegen den 21-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen bestand bereits ein Voll­streckungs­haft­be­fehl in ande­rer Sache. Gegen den 29-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen erließ die Ermitt­lungs­rich­te­rin auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg Haft­be­fehl wegen schwe­ren Raubes.

1 Antwort

  1. Klaus sagt:

    Rich­tig für immer weg du opfer