Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 31.03.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Mee­der, Nei­da. Erneut wur­de in Nei­da der dort befind­li­che Ver­kaufs­au­to­mat auf­ge­bro­chen. Am 30.03.23, gegen 06.15 h, wur­de durch unbe­kann­ten Täter der Auto­mat auf­ge­he­belt, die Geld­kas­set­te her­aus­ge­ris­sen und ent­wen­det. Auch die dane­ben befe­stig­te Blech­kan­ne mit Klein­geld wur­de abge­ris­sen und mitgenommen.

Wie bei dem Auf­bruch am 23.03.23 ent­stand aber­mals ein nicht uner­heb­li­cher Sachschaden.

Kurz vor der Tat hat sich noch eine bis­lang unbe­kann­te Frau bei dem Ver­kaufs­au­to­ma­ten auf­ge­hal­ten. Sie war mit einer schwar­zen Jacke mit Kapu­ze beklei­det. Sie wird als Zeu­gin gesucht und gebe­ten sich bei der Poli­zei Coburg unter der Ruf­num­mer 09561–645‑0 zu melden.

Wei­te­re sach­dien­li­che Hin­wei­se bit­te eben­falls an die Poli­zei Coburg.

Grub am Forst. Eine Gans und eine Ente ent­wen­de­ten unbe­kann­te Täter in der Nacht vom Mitt­woch auf Don­ners­tag, 30.03.23 aus einem Gehe­ge in Grub am Forst. Um Zugang zu erlan­gen bra­chen sie eine Tür auf, die mit einem Vor­hän­ge­schloss gesi­chert war. Das Gehe­ge ist nicht zum ersten Mal Ziel von Die­ben gewor­den. Bereits im Okto­ber 2021 wur­den aus dem Gehe­ge zahl­rei­che Tie­re ent­wen­det und wei­te­re Tie­re getötet.

Hin­wei­se auf den oder die Täter bit­te an die Poli­zei Coburg.

Land­kreis Hof / Poli­zei­prä­si­di­um Oberfranken

Mit Dro­gen im Fahr­zeug auf der Durchreise

A9 / MÜNCH­BERG. Am Don­ners­tag­abend stell­te die Poli­zei bei einer Kon­trol­le auf der A9 bei einem Auto­fah­rer eine grö­ße­re Men­ge Mari­hua­na sicher. Die Kri­po Hof hat die Ermitt­lun­gen übernommen.

Auf dem Park­platz des Auto­hofs Münch­berg geriet ein 29-jäh­ri­ger Durch­rei­sen­der aus Leip­zig ins Visier der Poli­zei. Bei der Per­so­nen­kon­trol­le fan­den die Beam­ten im Ruck­sack und im Fahr­zeug des Man­nes Mari­hua­na im mitt­le­ren zwei­stel­li­gen Gramm­be­reich. Die Poli­zei stell­te das Rausch­gift sicher.

Der Auto­fah­rer muss sich nun wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz verantworten.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Erheb­li­cher Ver­kehrs­un­fall bei Vorfahrtsverletzung

Mark­tro­dach. Ein Leicht- und Schwer­ver­letz­ter sowie ein Sach­scha­den in Höhe von 15.000 Euro, waren die Bilanz eines Ver­kehrs­un­fal­les am Frei­tag­nach­mit­tag auf der B173 bei Zey­ern. Weil ein 18jähriger VW Golf Fah­rer beim Ein­bie­gen auf die Bun­des­stra­ße einen hier in Rich­tung Kro­nach vor­über­fah­ren­den bevor­rech­tig­ten 57jährigen VW Pas­sat Fah­rer über­sah, kam es zum Zusam­men­stoß der bei­den Fahr­zeu­ge. Die Feu­er­wehr muss­te den Mann, der durch die Wucht des Auf­pralls in sei­nem Golf ein­ge­klemmt war, zunächst befrei­en, ehe er mit dem Ret­tungs­hub­schrau­ber in ein Kli­ni­kum ver­bracht wer­den konn­te. Zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung kam auch der 57jährige in ein nahe­ge­le­ge­nes Kran­ken­haus. Für die Dau­er der Unfall­auf­nah­me war die Fahr­bahn der Bun­des­stra­ße für eine Stun­de kom­plett gesperrt. Der hin­zu­ge­zo­ge­ne Abschlepp­dienst besorg­te die Ver­brin­gung der erheb­lich beschä­dig­ten Fahr­zeu­ge von der Unfall­stel­le. Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst waren mit star­ker Mann­schaft vor Ort.