Bay­reuth: Seba­sti­an Kropp, der Vor­sit­zen­de der SPDque­er Ober­fran­ken, äußert sich zum Ehe-Urteil

Bayreuth: Sebastian Kropp, der Vorsitzende von SPDqueer Oberfranken, äußert sich zum Ehe-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts März 2023
„Diese Entscheidung ist von enormer Tragweite", sagt Sebastian Kropp (im Bild), der Vorsitzende der SPDqueer Oberfranken. Foto: Privat

Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt defi­niert Begriff Ehe neu

In sei­nem Beschluss vom Mitt­woch, 29. März 2023, hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Begriff Ehe recht­lich neu defi­niert und die Defi­ni­ti­on so getrof­fen, dass gleich­ge­schlecht­li­che Ehen nun mit­ge­meint sind und die Ehe nicht mehr aus­schlie­ßen nur zwi­schen Mann und Frau getrof­fen wer­den kann.

Hier­zu meint Seba­sti­an Kropp (32), Vor­sit­zen­der der SPDque­er Oberfranken:

„Die­se Ent­schei­dung ist von enor­mer Trag­wei­te, weil sie bedeu­tet, dass alle ande­ren Gerich­te sich recht­lich an die­se Defi­ni­ti­on zu hal­ten haben, weil die Recht­spre­chung für des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts für alle Gerich­te in Deutsch­land maß­geb­lich ist. Sie wird von nun an jede Recht­spre­chung, jeden Rechts­streit in Bezug auf die gleich­ge­schlecht­li­che Ehe bestimmen.

Ich freue mich, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nun zu die­ser Defi­ni­ti­on gelangt ist – auch wenn wir die Öff­nung der Ehe bereits 2017 beschlos­sen haben und seit­her 6 Jah­re ver­gan­gen sind. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat deut­lich zu lang gebraucht, um am Ende zu die­ser Defi­ni­ti­on zu gelan­gen. Aber nun herrscht end­lich auch Klar­heit durch das Bundesverfassungsgericht.“