Ver­hand­lung am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 14. Kalen­der­wo­che 2023 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren gegen die N. wegen ver­such­ten Mor­des und wei­te­rer Delik­te am 03.04.2023, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer (Az. 21 Ks 1107 Js 17033/22).

Der 42-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird zur Last gelegt, am 21.09.2022 nach ihrer Vor­stel­lung von der Tat unmit­tel­bar dazu ange­setzt zu haben, eine 20-jäh­ri­ge Geschä­dig­te mit meh­re­ren Mes­ser­sti­chen, ins­be­son­de­re in den Hals­be­reich, zu töten.

Hin­ter­grund der Tat soll laut Ankla­ge­schrift der Staats­an­walt­schaft Eifer­sucht sein, da die Ange­klag­te ein – tat­säch­lich nicht exi­stie­ren­des – Ver­hält­nis der Geschä­dig­ten mit dem gemein­sa­men Arbeit­ge­ber ver­mu­te­te, zu dem sie selbst eine sexu­el­le Bezie­hung unter­hal­ten haben soll. Nach­dem die Ange­klag­te der Geschä­dig­ten bereits am 13.09.2022 ange­droht haben soll, die­se „abzu­ste­chen“, soll sie am 21.09.2022 zunächst den gemein­sa­men Auf­ent­halt in den Geschäfts­räu­men des Arbeit­ge­bers und ein durch sie bewusst her­bei­ge­führ­tes Über­ra­schungs­mo­ment aus­ge­nutzt haben, um der Geschä­dig­ten und auch ihrem Arbeit­ge­ber eine Gegen­wehr unmög­lich zu machen. Unver­mit­telt soll sie hier­bei die auf einem Stuhl vor ihr sit­zen­de Geschä­dig­te von hin­ten mit dem Mes­ser ange­grif­fen haben. Die ersten Sti­che sol­len die Geschä­dig­te auf­grund eines gemein­sa­men Stur­zes ledig­lich im Bereich der Schul­ter und des Armes getrof­fen haben, bloß durch das Ein­grei­fen des Arbeit­ge­bers soll es nicht zu wei­te­ren, dann töd­li­chen Sti­chen gekom­men sein.

Bei der Tat soll die Ange­klag­te eine nicht uner­heb­li­che Alko­ho­li­sie­rung auf­ge­wie­sen haben.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 14.04.2023, 26.04.2023, 02.05.2023, 05.05.2023, 08.05.2023 jeweils 09:00 Uhr