Pommersfelden: Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-West

Symbol Bild Green Deal

Zum 01.02.2023 ist das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten. Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten diese Quoten 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Die Regionalen Planungsverbände müssen diese Vorgaben des Windkraft-Gesetzes umsetzen. Zuständig für diese Umsetzung sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern, in denen Kommunen, Landkreisen und die Bezirksregierungen vertreten sind.

In der Gemeinde Pommersfelden ist bisher noch keine Fläche als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen.

Die Gemeinde Pommersfelden gehört zum Regionalen Planungsverband Oberfranken-West. Von diesem Planungsverband hat die die Gemeinde Pommersfelden mittlerweile in Form einer Potentialkarte eine erste Potentialanalyse für das Gemeindegebiet erhalten.

Auf Grundlage dieser Potentialkarte muss nun das gesamte Gemeindegebiet betrachtet und etwaige Vorschläge für Vorranggebiete an den Regionalen Planungsverband übermittelt werden. Hierzu stehen wir auch mit Nachbarkommunen im Austausch.

Für Vorschläge, Hinweise und Fragen können sich interessierte Bürger/innen gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.


Aus dem Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden, https://www.pommersfelden.de/buergerservice-politik/service/amtsblatt