Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 30.03.2023

Symbolbild Polizei

E‑Scooterfahrer geriet in den Fokus der Polizei

Die Erlan­ger Poli­zei hat gegen einen 44-jäh­ri­gen Fah­rer eines E‑Scooters meh­re­re Ermitt­lungs­ver­fah­ren eingeleitet.

Am Mitt­woch, kurz nach 12 Uhr, fiel der 44-Jäh­ri­ger einer Poli­zei­strei­fe auf, da er mit einem E‑Scooter, an wel­chem kei­ne Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht waren, in der Erlan­ger Innen­stadt unter­wegs war.

Wie sich bei der anschlie­ßend Kon­trol­le her­aus­stell­te, konn­te der Mann kei­nen Eigen­tums­nach­weis für den Elek­tro­rol­ler erbrin­gen, zudem war die Fahr­ge­stell­num­mer mani­pu­liert. So erhär­te­te sich der Ver­dacht, dass der Scoo­ter gestoh­len wur­de. Eine Ver­si­che­rung für das Gefährt lag nicht vor.

Zudem stand der 44-jäh­ri­ge Fah­rer unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln, so dass er sich einer Blut­pro­be unter­zie­hen musste.

Wei­ter­hin fan­den die Poli­zei­be­am­ten bei dem 44-jäh­ri­gen Mann auch noch gerin­ge Men­gen an Betäu­bungs­mit­tel auf. Die­se sowie den benutz­ten E‑Scooter stell­ten die Beam­ten sicher.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Fahr­rad­fah­re­rin übersehen

Eckental/​Forth – Am Mitt­woch gegen 11:20 Uhr woll­te ein Bewoh­ner in der Von-Bren­ta­no­St­ra­ße mit sei­nem Pkw rück­wärts aus sei­ner Gara­gen­zu­fahrt ran­gie­ren. Hier­bei über­sah er eine auf der Stra­ße fah­ren­de Rad­fah­re­rin und tou­chier­te die­se mit dem Fahr­zeug­heck im Bereich deren Len­kers. Die Rad­fah­re­rin ver­lor dar­auf­hin das Gleich­ge­wicht und stürz­te zu Boden. Hier­bei erlitt sie Abschür­fun­gen und Prel­lun­gen an Arm, Schul­ter und Bei­nen und wur­de durch den Ret­tungs­dienst zur wei­te­ren Behand­lung in das Kran­ken­haus nach Lauf verbracht.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Ver­si­che­rungs­schutz abgelaufen

Grems­dorf – Am Mitt­woch­abend kon­trol­lier­ten Beam­te der Poli­zei Höch­stadt einen 36 – jäh­ri­gen Mann aus dem Land­kreis ERH auf sei­nem E‑Scooter. Dabei stell­ten die­se fest, dass der Fahr­zeug­nut­zer die Wech­sel­frist im März ver­säumt hat­te und der Ver­si­che­rungs­schutz dem­nach abge­lau­fen war. Die Wei­ter­fahrt muss­te daher unter­bun­den wer­den. Der 35-Jäh­ri­ge muss mit einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen einem Ver­stoß nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz rechnen.