Bay­reu­ther Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger äußert sich zum Eis­sta­di­on-Antrag der Bay­reu­ther Gemeinschaft

Bay­reuths Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger ant­wor­tet auf Antrag der Bay­reu­ther Gemein­schaft nach § 15 GeschO „Städ­ti­sches Eis­sta­di­on sowie ein Sportstättenkonzept“

In einer E‑Mail äußert sich der Bay­reu­ther Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger zum Antrag der BG Frak­ti­on vom 15. März 2023. So schreibt er im Wortlaut:

Sehr geehr­ter Herr Mül­ler, sehr geehr­ter Herr Kämpf,

zu dem Antrag nach § 15 GeschO „Städ­ti­sches Eis­sta­di­on sowie ein Sport­stät­ten­kon­zept“ ist nach Prü­fung auf fol­gen­des hinzuweisen:

Gemäß Art. 37 GO umfasst die Zustän­dig­keit des 1. Bür­ger­mei­sters alle lau­fen­den Ange­le­gen­hei­ten, die kei­ne grund­sätz­li­che Bedeu­tung haben und kei­ne erheb­li­chen Ver­pflich­tun­gen auslösen.

Die­se drei Vor­aus­set­zun­gen müs­sen kumu­la­tiv vor­lie­gen, um eine Ange­le­gen­heit als lau­fen­de Ange­le­gen­heit zu bewerten.

Auch wenn die in den diver­sen Anträ­gen ange­spro­che­nen The­men durch­aus The­men von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung sein kön­nen, so sind aber die Prü­fung und Klä­rung von Sach­ver­hal­ten, die mit die­sen The­men in Zusam­men­hang ste­hen, nicht auto­ma­tisch kei­ne lau­fen­de Ange­le­gen­heit mehr.

Prüf­auf­trä­ge an die Ver­wal­tung um Sach­ver­hal­te auf­zu­klä­ren kann ein 1. Bür­ger­mei­ster daher in eige­ner Zustän­dig­keit erteilen.

Den Stadt­rä­ten steht es bei der Antrag­stel­lung frei, ihre Anträ­ge so zu for­mu­lie­ren, dass sie über einen rei­nen Prüf­auf­trag an die Ver­wal­tung hin­aus gehen.

Bei die­sem Vor­ge­hen han­delt es sich, wie Ihnen sicher­lich bekannt ist, um eine lang­jäh­ri­ge Pra­xis. Ein Oberbürgermeister/​Ober­bür­ger­mei­ste­rin kann bei Prüf­auf­trä­gen die zustän­di­gen Dienst­stel­len ohne vor­he­ri­gen Beschluss eines Gre­mi­ums mit der Prü­fung und Fer­ti­gung eines Ant­wort­schrei­bens an die Antrag­stel­ler beauf­tra­gen. Eine Bericht­erstat­tung über das Ergeb­nis der Prü­fung in Beschluss­gre­mi­en ist aus vor­ge­nann­ten Grün­de nicht üblich.

Zudem darf ich Sie dar­an erin­nern, dass in der Sit­zung des Bau­aus­schus­ses am 18.10.2022 unter TOP 7 der Antrag der SPD-Stadt­rats­frak­ti­on vom 05.09.2022 auf Ein­stel­lung der Kosten der Sanie­rungs­maß­nah­men für das Städ­ti­sche Eis­sta­di­on in den Haus­halt 2023 vor­be­ra­ten wur­de. Sei­ner­zeit wur­de Ihr Antrag vom 11.03.2022 als Unter­punkt a) mit auf die Tages­ord­nung gesetzt und ist in die Dis­kus­si­on mit eingeflossen.

Unab­hän­gig davon, möch­te ich auf die Anla­ge (mein von Ihnen bei­gefüg­tes Ant­wort­schrei­ben vom 19.09.2022) ein­ge­hen, in dem aus­ge­führt wur­de: „Für das Jahr 2023 ist das Nach­bar­ge­bäu­de, die ehe­ma­li­ge Zulas­sungs­stel­le, als Abriss vor­ge­se­hen. Zumin­dest für den Kraft­raum soll ein Con­tai­ner vor dem Eis­sta­di­on auf­ge­baut werden.“

Dem­zu­fol­ge möch­te ich doch mei­ne Ver­wun­de­rung zum Aus­druck brin­gen, wie über­rascht sich die BG mit der Ein­stel­lung von Mit­teln für den Con­tai­ner im Haus­halt zeigte.

Eine Kopie die­ses Ant­wort­schrei­bens wird zum einen zur Kennt­nis an die Frak­tio­nen des Stadt­rats ver­sandt und zum ande­ren – gemäß dem Vor­ge­hen der BG – an den loka­len Pres­se­ver­tei­ler, damit das Vor­ge­hen der Ver­wal­tung nach­voll­zo­gen wer­den kann.

Mit freund­li­chen Grüßen

Tho­mas Ebers­ber­ger Oberbürgermeister