Bam­ber­ger Gewerk­schaf­ter Johan­nes Wicht stellt fest: „Tele­kom­be­am­te im Armutsmodus“

Nach­dem der Bun­des­tag in den neun­zi­ger Jah­ren mit gro­ßer Mehr­heit der Pri­va­ti­sie­rung der DTAG zuge­stimmt hat, muss­te die Deut­sche Tele­kom die Beam­ten des Unter­neh­mens mit über­neh­men. Ein ein­ma­li­ger Vor­gang, Beam­te in einer Akti­en­ge­sell­schaft zu beschäftigen.

Johannes Wicht

Johan­nes Wicht

In der Fol­ge­zeit erhöh­te der Vor­stand den Druck auf die­se Beschäf­ti­gungs­grup­pe. So wur­de z.B. der Ver­wen­dungs­auf­stieg für Beam­te ein­fach ausgesetzt.

Eben­so muss­te der gan­ze Urlaub bis zum 31. Dezem­ber eines Jah­res geplant wer­den. Bun­des­be­am­te haben das Recht, den Urlaub bis zum 31. März zu nehmen.

Woll­ten lei­stungs­star­ke Beam­te sich beruf­lich wei­ter ent­wickeln, muss­ten sie in die soge­nann­te Insich­be­ur­lau­bung gehen, ein juri­sti­scher Win­kel­zug, der sei­nes­glei­chen sucht.

Par­al­lel dazu wur­den die Beför­de­rungs­mög­lich­kei­ten auf ein Mini­mum redu­ziert. In den Lauf­bah­nen des ein­fa­chen, mitt­le­ren und höhe­ren Dien­stes ging fort­an ein beträcht­li­cher Teil der beam­te­ten Mit­ar­bei­ter in der Ein­gangs­be­sol­dung in den Ruhe­stand. Johan­nes Wicht, Ort­vor­sit­zen­der der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­werk­schaft DPV-Bay­ern for­dert ange­sichts der hohen Infla­ti­ons­ra­ten für die beam­te­ten Mit­ar­bei­ter bei Zur­ru­he­set­zung min­de­stens eine Beför­de­rungs­stu­fe als add-on zum Aus­gleich für die hor­rend gestie­ge­nen Lebens­hal­tungs­ko­sten. Die her­vor­ra­gen­den Lei­stun­gen unse­rer Beam­ten soll­ten end­lich durch den Arbeit­ge­ber hono­riert wer­den, so Wicht.

Es kann doch nicht sein, dass Beam­te im Ruhe­stand noch arbei­ten müs­sen, um über­le­ben zu können.