Frei­staat Bay­ern bie­tet mehr För­der­mög­lich­kei­ten beim Radverkehr

Waldweg bei Streitberg. © A. Dittrich / wiesentbote.de
Waldweg bei Streitberg. © A. Dittrich / wiesentbote.de

Künf­tig auch selbst­stän­di­ge Rad­we­ge und öffent­li­che Feld- und Wald­we­ge mit Bedeu­tung für Rad­ver­kehr förderfähig

Gute Nach­rich­ten für den Rad­ver­kehr und die Kom­mu­nen in Bay­ern: Seit 1. März för­dert der Frei­staat Bay­ern auch den Bau und Aus­bau von selb­stän­di­gen, also unab­hän­gig von Stra­ßen ver­lau­fen­den Geh- und Rad­we­gen, ohne dass beson­de­re Här­ten finan­zi­el­ler oder bau­li­cher Art vor­lie­gen müs­sen. Auch öffent­li­che Feld- und Wald­we­ge mit Bedeu­tung für den Rad­ver­kehr sol­len künf­tig in den Genuss einer För­de­rung kom­men kön­nen. Das zugrun­de­lie­gen­de Baye­ri­sche Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (BayGVFG) wur­de zum 1. März ent­spre­chend ergänzt.

Bay­erns Ver­kehrs­mi­ni­ster Chri­sti­an Bern­rei­ter: „Bay­ern ist Radl­land. Wir haben des­halb die För­der­mög­lich­kei­ten für Rad­we­ge und die Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur deut­lich erwei­tert. Damit spie­gelt sich die zuneh­men­de Bedeu­tung des Rad­ver­kehrs in der baye­ri­schen För­der­land­schaft wider. Das sind gute Nach­rich­ten für die Kom­mu­nen in Bay­ern, denen wir nun noch attrak­ti­ve­re Anrei­ze bei der Rad­ver­kehrs­för­de­rung bie­ten können.“

Grund­sätz­lich för­der­fä­hig sind Geh- und Rad­we­ge sowie öffent­li­che Feld- und Wald­we­ge, wenn sie eine Bedeu­tung für den all­täg­li­chen Berufs- und Pen­del­ver­kehr mit dem Fahr­rad haben und nicht aus­schließ­lich dem tou­ri­sti­schen Rad­ver­kehr die­nen. Zudem sol­len sie ver­kehrs­wich­tig für den Rad­ver­kehr vor Ort sein. Bewer­tungs­kri­te­ri­en sind hier­bei bei­spiels­wei­se die pro­gno­sti­zier­te Ver­kehrs­be­la­stung, die Lage in einem Rad­ver­kehrs­netz, die Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit oder die Ver­bes­se­rung der Schulwegsicherheit.

Kraft­vol­le Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen durch Aus­wei­tung der Fördertatbestände

Schwer­punkt der Rad­we­ge­för­de­rung nach BayGVFG war bis­lang der Aus­bau von Rad­we­gen ent­lang von Kom­mu­nal­stra­ßen, also soge­nann­te unselb­stän­di­ge Rad­we­ge. Mit den bei­den neu­en För­der­tat­be­stän­den for­ciert der Frei­staat nun zusätz­lich den Aus­bau der Rad­net­ze in Bay­ern. Die Kom­mu­nen kön­nen dadurch auch beim Bau selb­stän­di­ger Rad­we­ge oder dem rad­ver­kehrs­ge­rech­ten Aus­bau vor­han­de­ner Wege mit kraft­vol­ler Unter­stüt­zung rechnen.

„Ich kann die Kom­mu­nen im Frei­staat nur ermun­tern und auf­ru­fen, von den neu­en För­der­mög­lich­kei­ten Gebrauch zu machen und ent­spre­chen­de Anträ­ge auf För­de­rung von Rad­in­fra­struk­tur­pro­jek­ten bei den Bezirks­re­gie­run­gen zu stel­len. Neben den genann­ten För­der­mög­lich­kei­ten bie­tet bei­spiels­wei­se auch das Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ des Bun­des nach wie vor attrak­ti­ve Kon­di­tio­nen“, so Bernreiter.