iKra­tos infor­miert: Ände­rung in der Baye­ri­schen Bau­ord­nung bzgl. Photovoltaik

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Pho­to­vol­ta­ik für Rei­hen- und Dop­pel­häu­ser attraktiver

Abstand zum Nach­bar­dach für Pho­to­vol­ta­ik­mo­du­le auf 0,5 meter verringert

Montage von SunPower Modulen auf Reihenhäusern © iKratos

Mon­ta­ge von Sun­Power Modu­len auf Rei­hen­häu­sern © iKratos

Die Baye­ri­sche Bau­ord­nung (Bay­BO) wur­de in Sachen Pho­to­vol­ta­ik über­ar­bei­tet. Bis­lang galt, dass Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen einen Abstand von min­de­stens 1,25 m vom Nach­bar­dach ein­hal­ten müs­sen, wenn die Pho­too­vlta­ik­mo­du­le nicht als „nicht brenn­bar“ klas­si­fi­ziert sind.

Dies trifft in der Regel auf alle her­kömm­li­chen Glas-Foli­en Modu­le zu, wel­che als „schwer brenn­bar“ ein­ge­stuft wer­den. Ein Abstand von 0,5 m durf­ten nur soge­nann­te Glas-Glas­Mo­du­le ein­hal­ten, wel­che als „nicht brenn­bar“ klas­si­fi­ziert werden.

Nun wur­de die Bay­BO zum 01.03.2023 über­ar­bei­tet: Es wird kein Unter­schied mehr zwi­schen der Art der Modu­le gemacht, son­dern ledig­lich zwi­schen der Art der Montage.

So steht nun in der Bay­Bo Art. 30:

„(5) 1Dachüberstände, Dach­ge­sim­se und Dach­auf­bau­ten, licht­durch­läs­si­ge Beda­chun­gen, Dach­flä­chen­fen­ster, Licht­kup­peln, Ober­lich­te und Solar­an­la­gen sind so anzu­ord­nen und her­zu­stel­len, dass Feu­er nicht auf ande­re Gebäu­de­tei­le und Nach­bar­grund­stücke über­tra­gen wer­den kann. Von Brand­wän­den und von Wän­den, die an Stel­le von Brand­wän­den zuläs­sig sind, müssen

1. min­de­stens 1,25 m ent­fernt sein

a) Dach­flä­chen­fen­ster, Ober­lich­te, Licht­kup­peln und Öff­nun­gen in der Beda­chung, wenn die­se Wän­de nicht min­de­stens 0,30 m über die Beda­chung geführt sind, und

b) nicht dach­par­al­lel instal­lier­te Solar­an­la­gen, Dach­gau­ben und ähn­li­che Dach­auf­bau­ten aus brenn­ba­ren Bau­stof­fen, wenn sie nicht durch die­se Wän­de gegen Brand­über­tra­gung geschützt sind, und

2. min­de­stens 0,50 m ent­fernt sein dach­par­al­lel instal­lier­te Solar­an­la­gen, wenn sie nicht durch die­se Wän­de gegen Brand­über­tra­gung geschützt sind.“

Es bedeu­tet, dass Pho­to­vol­ta­ik­mo­du­le, die wie auf dem obi­gen Bild abge­bil­det, dach­par­al­lel instal­liert wer­den nur noch einen Abstand von 0,5 m ein­hal­ten müs­sen. Dies gilt somit auch für die her­kömm­li­chen und meist lei­stungs­stär­ke­ren Glas-Folien-Module.

Für Eigen­heim­be­sit­zer eines Rei­hen- oder Dop­pel­hau­ses heißt das, dass Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen wie­der attrak­ti­ver wer­den kön­nen, da sich nun die nutz­ba­re Flä­che vergrößert.


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