Müll­ab­fuhr ent­fällt in Bam­berg wegen Streik an zwei Tagen

ABFUHR­TER­MI­NE WER­DEN TEIL­WEI­SE NACHGEHOLT

IM ZUGE DES ANGE­KÜN­DIG­TEN WARN­STREIKS IM ÖFFENT­LI­CHEN DIENST KANN SEI­TENS BAM­BERG SER­VICE AM DIENS­TAG, 14.03.2023, UND MITT­WOCH, 15.03.2023, VOR­AUS­SICHT­LICH IM GESAM­TEN STADT­GE­BIET KEI­NE ABFUHR VON REST­MÜLL, BIO­MÜLL, PAPIER/KARTONAGEN UND GAR­TEN­AB­FALL­SAMM­LUNG DURCH­GE­FÜHRT WERDEN.

Um die hier­aus ent­ste­hen­den Pro­ble­me bei der Müll­ab­fuhr an den
Fol­ge­ta­gen zu mini­mie­ren, gel­ten nach­fol­gen­de Regelungen:

* Am Don­ners­tag, 16.03.2023, wird KEIN BIO-MÜLL abgefahren.

Hier­für wird der REST­MÜLL abge­fah­ren, der am Diens­tag, 14.03.2023,
nicht abge­holt wer­den konnte.

* Am Frei­tag, 17.03.2023, wird KEIN BIO-MÜLL abgefahren.

Hier­für wird der REST­MÜLL abge­fah­ren, der am Mitt­woch, 15.03.2023,
nicht abge­holt wer­den konnte.

Zusätz­lich wer­den am Frei­tag, 17.03.2023, die BLAU­EN TONNEN
abge­fah­ren, die am Diens­tag, 14.03.2023, nicht abge­holt wer­den konnten.

* Am Mon­tag, 20.03.2023, wird KEIN BIO-MÜLL abgefahren.

Hier­für wer­den die BLAU­EN TON­NEN abge­fah­ren, die am Mittwoch,
15.03.2023, nicht abge­holt wer­den konnten.

* Die GAR­TEN­AB­FALL­SAMM­LUNG in den Bezir­ken 6, 7 und 8 ändert sich wie
folgt:

Abfuhr­be­zirk 6 wird ver­scho­ben auf Mon­tag, 27.03.2023.

Abfuhr­be­zirk 7 wird ver­scho­ben auf Diens­tag, 28.03.2023.

Abfuhr­be­zirk 8 wird ver­scho­ben auf Mitt­woch, 29.03.2023.

Die Lee­run­gen der BIO-TON­NEN vom 14.03., 15.03., 16.03., 17.03. und
20.03.2023 müs­sen ERSATZ­LOS ENTFALLEN.

Alle ande­ren, nicht genann­ten Abfuhr-Tou­ren kön­nen aller Vor­aus­sicht nach plan­mä­ßig abge­fah­ren wer­den. Aus per­so­nel­len Grün­den wer­den die Bürger:innen gebe­ten, auch die REST­MÜLL­BE­HÄL­TER aus­nahms­wei­se in Eigen­re­gie bereit­zu­stel­len (kein Voll­ser­vice möglich).

Die Abtei­lung Ent­sor­gung bit­tet die Bürger:innen durch die streik­be­ding­ten Ver­schie­bun­gen bei der Müll­ent­sor­gung um Verständnis.

DIE FÜR DAS IDENT­SY­STEM VOR­GE­SE­HE­NE AUS­STAT­TUNG ALLER MÜLL­BE­HÄL­TER MIT EINEM CHIP BLEIBT VOM STREIK UNBE­RÜHRT UND FIN­DET PLAN­MÄ­ßIG STATT.