Frist­ver­län­ge­rung bei der Grund­steu­er: Bay­ern-SPD ver­mu­tet eigen­nüt­zi­ge Moti­ve bei CSU und Frei­en Wählern

Hat Finanz­mi­ni­ster Füräcker die Abga­be­frist für die Grund­steu­er nur ver­län­gert, weil die Staats­ver­wal­tung selbst zu spät dran war? Die­sen Ver­dacht hegt der kom­mu­nal­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Land­tags­frak­ti­on Klaus Adelt (Sel­bitz), der auf zwei Anfra­gen zu die­sem The­ma vom CSU-geführ­ten Finanz­mi­ni­ste­ri­um nur aus­wei­chen­de Ant­wor­ten erhielt. Dem­nach hat Mini­ster Füräcker kei­ner­lei Infor­ma­tio­nen dar­über, wie vie­le Grund­steu­er­erklä­run­gen der Frei­staat selbst aus­ar­bei­ten muss und ob die­se zum ursprüng­li­chen Fri­sten­de am 31. Janu­ar ein­ge­reicht waren.

„Wie kann es sein, dass der Finanz­mi­ni­ster kei­ne Kennt­nis dar­über hat, ob die Grund­steu­er­erklä­run­gen, für die die Staats­re­gie­rung ver­ant­wort­lich ist, vor­lie­gen?“, fragt sich Klaus Adelt. „Im Unwis­sen dar­über die Abga­be­frist bis zum 30. April zu ver­län­gern, hat schon ein gewal­ti­ges Geschmäck­le. Aber immer­hin ent­geht der Frei­staat so dem mög­li­chen Vor­wurf, in Steu­er­sa­chen schlud­rig zu sein. Denn natür­lich pro­fi­tiert er auch selbst von der eigent­lich bür­ger­freund­li­chen Fristverlängerung.“

Adelt sieht im Vor­ge­hen von Finanz­mi­ni­ster Für­acker eine neue Vari­an­te des sprich­wört­li­chen baye­ri­schen Son­der­wegs: „Das Vor­ge­hen erweckt schon den Ein­druck, als wol­le der Mini­ster in eige­ner Sache etwas nach­ju­stie­ren und mög­li­che Ver­säum­nis­se ver­tu­schen. Durch eine Spe­zi­al­lö­sung, die bun­des­weit ein­ma­lig ist – eine Frist­ver­län­ge­rung aus­schließ­lich in Bay­ern und für Bay­ern. Baye­ri­sche Behör­den inklu­si­ve.“ Die Aus­re­de des Mini­sters, es gebe kei­ne zen­tra­le Erfas­sung der staat­li­chen Grund­steu­er­zah­lun­gen und die Erstel­lung einer sol­chen sei zu auf­wen­dig, über­zeugt den SPD-Poli­ti­ker nicht. Nach­dem CSU und Freie Wäh­ler sich ger­ne damit rüh­men, eines der unbü­ro­kra­tisch­sten Grund­steu­er­ge­set­ze ver­ab­schie­det zu haben, sol­len sie sich auch an ihren Ver­spre­chun­gen mes­sen las­sen. Ein zu gro­ßer Auf­wand darf kei­ne Aus­re­de für feh­len­de und vor allem frist­ge­rech­te Infor­ma­tio­nen sein.