Tipps & Tricks: „War­um ist das ‚Kraut der Unsterb­lich­keit´ in Deutsch­land verboten?“

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In Tei­len Asi­ens wer­den die Blät­ter der Jiao­gu­lan-Pflan­ze seit Jahr­hun­der­ten als Nah­rungs­mit­tel und für medi­zi­ni­sche Zwecke ver­wen­det. Die Pflan­ze trägt den Bei­na­men „Kraut der Unsterb­lich­keit“ oder „Kraut der Hun­dert­jäh­ri­gen“, da ihr posi­ti­ve Wir­kun­gen nach­ge­sagt wer­den. Jiao­gu­lan soll etwa das Immun­sy­stem stär­ken, den Blut­zucker gün­stig beein­flus­sen und Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen vor­beu­gen. In Deutsch­land ist der Ver­kauf von Jiao­gu­lan als Lebens­mit­tel oder Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel ver­bo­ten. Die Pflan­ze mit der latei­ni­schen Bezeich­nung „Gyno­stem­ma pen­ta­phyl­lum“ gilt recht­lich als neu­ar­ti­ges Lebens­mit­tel und benö­tigt eine Zulas­sung. Die gibt es für Jiao­gu­lan bis­her nicht. „Die­se Vor­ga­be dient als vor­sorg­li­cher Gesund­heits­schutz“, sagt Andrea Danit­schek von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. So soll sicher­ge­stellt wer­den, dass der Ver­zehr kei­ne nega­ti­ven gesund­heit­li­chen Fol­gen etwa für Per­so­nen mit bestimm­ten Krank­hei­ten, Kin­der oder Schwan­ge­re hat.

Vor­sicht vor Pro­duk­ten aus dem Online-Handel

Jiao­gu­lan gibt es in Deutsch­land trotz­dem zu kau­fen, bei­spiels­wei­se als fri­sche Pflan­ze in Gärt­ne­rei­en. Im Inter­net bie­ten Händ­ler Jiao­gu­lan in getrock­ne­ter Form an. Sie ver­kau­fen das Kraut als Deko­ar­ti­kel oder Bastel­ma­te­ri­al, da es nicht als Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel ange­bo­ten wer­den darf. Ernäh­rungs­exper­tin Danit­schek rät davon ab, die­se Pro­duk­te zu ver­zeh­ren. „Es gibt kei­ne Sicher­heit, dass sie frei von Schad­stof­fen oder Rück­stän­den von Pesti­zi­den sind.“

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