Not­arzt-Stand­or­te Neu­stadt und Teu­schnitz blei­ben unverändert

Zuneh­men­de Beset­zungs­pro­ble­me und stei­gen­de Ausfallzeiten

Ins­be­son­de­re an Stand­or­ten im länd­li­chen Raum sowie ein Rück­gang der Betei­li­gung der Not­ärz­te am Not­arzt­dienst stel­len die Ret­tungs­dienst-Struk­tu­ren in ganz Bay­ern vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Den­noch sieht man sich im Bereich Zweck­ver­ban­des für Ret­tungs­dienst und Feu­er­wehr­alar­mie­rung Coburg (ZRF) der­zeit gut aufgestellt.

Ein­stim­mig hat die ZRF-Ver­bands­ver­samm­lung des­halb beschlos­sen, den Not­arzt­stand­ort Neu­stadt wei­ter­hin 24 Stun­den am Tag zu betrei­ben sowie die drei Not­arzt­stand­or­te im Land­kreis Kro­nach (Pres­sig, Stein­bach am Wald und Stein­wie­sen) zu erhalten.

Damit wei­chen die Ret­tungs­dienst-Struk­tu­ren in den Land­krei­sen Coburg, Kro­nach und Lich­ten­fels auch künf­tig von den Emp­feh­lun­gen einer Stu­die des Münch­ner Insti­tuts für Not­fall­me­di­zin und Medi­zin­ma­nage­ment (INM) ab. Das Insti­tut wur­de im März 2020 mit der Durch­füh­rung einer Stu­die zum Not­arzt­dienst in Bay­ern beauf­tragt und hat­te unter ande­rem vor­ge­schla­gen, den Not­arzt­stand­ort Neu­stadt auf einen Tag­be­trieb (12 Stun­den) zu redu­zie­ren und im Bereich des Fran­ken­walds einen zen­tra­len Not­arzt­stand­ort in Teu­schnitz zu schaffen.

Seba­sti­an Straubel, Cobur­ger Land­rat und Vor­sit­zen­der des Zweck­ver­ban­des für Ret­tungs­dienst und Feu­er­wehr­alar­mie­rung, beton­te nach der in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung getrof­fe­nen Ent­schei­dung, dass man sich damit nicht grund­sätz­lich gegen die Ergeb­nis­se der Stu­die wen­de: „Die INM-Stu­die basiert auf theo­re­ti­schen Annah­men, die man aber auch mit der Ver­sor­gungs­rea­li­tät abglei­chen muss.“ In die glei­che Ker­be schlug der Kro­na­cher Land­rat Klaus Löff­ler: „Bei aller Dis­kus­si­on muss es immer das ober­ste Ziel sein, die Ret­tungs­ket­ten über den gesam­ten Land­kreis hin­weg zu gewähr­lei­sten. Ein Reiß­brett­ent­wurf ohne Berück­sich­ti­gung der topo­gra­fi­schen Ver­hält­nis­se unse­res Land­krei­ses kann des­halb nicht ziel­füh­rend sein.“ Ein Not­arzt-Stand­ort in Teu­schnitz auf Kosten ande­rer Stand­or­te kön­ne vor die­sem Hin­ter­grund nicht die Lösung sein. „Umso dank­ba­rer bin ich, dass wir uns gemein­sam auf den Erhalt des Sta­tus Quo geei­nigt haben“, sag­te Klaus Löffler.

Dr. Hans-Joa­chim Gol­ler (Ärzt­li­cher Lei­ter Ret­tungs­dienst) erläu­ter­te den Ver­bands­rä­ten die wich­tig­sten Punk­te der Stu­die. „Beim Vor­schlag zur Reduk­ti­on des Not­arzt­stand­or­tes Neu­stadt auf rei­nen Tag­be­trieb sind zum Bei­spiel die Ein­sät­ze im angren­zen­den Bereich Thü­rin­gens nicht berück­sich­tigt wor­den“, sag­te Gol­ler. Glei­ches gel­te für die seit 2020 zuneh­men­de Anzahl von not­arzt­be­glei­te­ten Trans­port­fahr­ten zwi­schen Kli­ni­ken. Die­se wer­den oft vom dienst­ha­ben­den Not­arzt beglei­tet. Zudem feh­le bei Weg­fall des nächt­li­chen Not­arzt­dien­stes in Neu­stadt eine wesent­li­che Kom­po­nen­te für den ein­satz­star­ken zen­tra­len Stand­ort Coburg.

Der Stu­di­en-Vor­schlag, einen Not­arzt-Stand­ort in Teu­schnitz zu schaf­fen und dafür die bis­he­ri­gen Struk­tu­ren auf­zu­lö­sen, lag nach Anga­ben Gol­lers nicht zum ersten Mal auf dem Tisch. Aller­dings feh­le für einen zen­tra­len Stand­ort in Teu­schnitz mit größ­ter Wahr­schein­lich­keit die Bereit­schaft der bis­lang akti­ven Not­ärz­te, ihren Dienst von Teu­schnitz aus zu versehen.

Die Ent­schei­dung, wei­ter­hin auf die Not­arzt­stand­or­te Pres­sig, Stein­bach am Wald und Stein­wie­sen zu set­zen, ist aber nicht in Stein gemei­ßelt. Dr. Hans-Joa­chim Gol­ler erläu­ter­te, dass ins­be­son­de­re in Stein­bach eine sehr hohe Quo­te von Sprin­gern aus wei­ter ent­fern­ten Not­arzt­stand­or­ten im Ein­satz sei: „Das ist kei­ne gute Zusam­men­set­zung.“ Des­halb wer­de die Situa­ti­on im Fran­ken­wald – so wur­de es im Beschluss aus­drück­lich fest­ge­hal­ten – „bis 2026 regel­mä­ßig überprüft“.

Hin­ter die­se Ent­schei­dung stell­te sich auch der Stein­wie­se­ner Bür­ger­mei­ster Ger­hard Wun­der. Er emp­fahl, für eine lang­fri­sti­ge Siche­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in länd­li­chen Regio­nen auch die moder­ne Tech­nik mit in die Pla­nun­gen einzubeziehen.