Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 11. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den P. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 126 Fäl­len am 13.03.2023, 10:00 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 43 KLs 750 Js 700/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, zunächst als sog. Con­ver­si­on Agent, spä­ter als sog. Reten­ti­on Agent in zwei von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­tern in Tel Aviv/​Isra­el und Sofia/​Bul­ga­ri­en aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Mai 2020 bis Juli 2021 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 2.800.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 20.03.2023, 22.03.2023 jeweils 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 22-jäh­ri­gen M. wegen uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in 22 Fäl­len am 15.03.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 35 KLs 2101 Js 17363/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, von Janu­ar 2022 bis Sep­tem­ber 2022 einen schwung­haf­ten Han­del mit Betäu­bungs­mit­teln, ins­be­son­de­re mit Amphet­amin, Mari­hua­na, Haschisch, Til­idin-Tablet­ten und Koka­in im Raum Haßfurt/​Ebelsbach betrie­ben zu haben. Hier­bei soll es in 4 Fäl­len auch zu einem Zeit­punkt, in dem der Ange­klag­te bereits über 21 Jah­re alt war, zur Abga­be von Betäu­bungs­mit­teln an Per­so­nen unter 18 Jah­ren gekom­men sein.

Ins­ge­samt soll der Ange­klag­te 7000 g Amphet­amin, 4000 g Mari­hua­na, 100 g Koka­in, 100 g Haschisch und 400 Til­idin-Tablet­ten erwor­ben und gewinn­brin­gend wei­ter­ver­äu­ßert haben.

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den M. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 73 Fäl­len am 15.03.2023, 09:00 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 42 KLs 740 Js 5372/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Con­ver­si­on bzw. Reten­ti­on Agent, zuletzt auch als Team­lei­ter in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Pri­sti­na (Koso­vo) aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum August 2017 bis März 2021 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 1.300.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 16.03.2023, 23.03.2023, 30.03.2023 jeweils 09:00 Uhr