Ober­fran­ken: Ener­gie-Här­te­fall­hil­fe kann ab sofort bean­tragt werden

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Beson­ders von der Ener­gie­kri­se betrof­fe­ne klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men sol­len durch Här­te­fall­hil­fen unter­stützt wer­den – Bund gibt erste Finanz­tran­che frei

Ab sofort kön­nen Unter­neh­men in Bay­ern, die beson­ders von der Ener­gie­kri­se betrof­fen sind, Ener­gie-Här­te­fall­hil­fen bean­tra­gen. Zuvor hat der Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­tags die erste Tran­che der vor­ge­se­he­nen Hil­fen in Höhe von 400 Mil­lio­nen Euro freigegeben.

Unter­neh­men erhal­ten für 2023 einen Aus­gleich für betrieb­li­che Ener­gie­ko­sten, wenn die gezahl­ten Prei­se über eine Ver­dop­pe­lung des Durch­schnitts­prei­ses 2021 hin­aus­ge­hen und exi­stenz­be­dro­hend für den Betrieb sind. Der Här­te­fall wird ange­nom­men, wenn der für 2023 erwart­ba­re Jah­res­ge­winn (auf Basis des Jah­res­durch­schnitts­ge­winns der letz­ten fünf Jah­re) durch die Ener­gie­ko­sten­stei­ge­rung auf­ge­zehrt wird. Inha­ber­ge­führ­te Unter­neh­men kön­nen einen fik­ti­ven Unter­neh­mer­lohn in Höhe des indi­vi­du­el­len Pfän­dungs­frei­be­trags, min­de­stens jedoch 2.000 Euro pro Monat, gel­tend machen, sofern kein Geschäfts­füh­rer­ge­halt gezahlt wurde.

Die Hil­fen kön­nen unab­hän­gig vom genutz­ten Ener­gie­sy­stem bean­tragt wer­den. Sowohl lei­tungs­ge­bun­de­ne Ener­gie­trä­ger wie Strom, Gas oder Fern­wär­me als auch nicht-lei­tungs­ge­bun­de­ne Ener­gie­trä­ger wie Holz, Pel­lets, Hack­schnit­zel und Flüs­sig­gas sind erlaubt.

Antrags­be­rech­tigt sind klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) mit weni­ger als 250 Beschäf­tig­ten. Als KMU gel­ten auch Solo­selb­stän­di­ge, Land­wir­te und Ange­hö­ri­ge der frei­en Beru­fe. Anträ­ge kön­nen ab heu­te direkt vom Unter­neh­men selbst oder durch einen qua­li­fi­zier­ten Drit­ten (Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, ver­ei­dig­ten Buch­prü­fer, Steu­er­be­voll­mäch­tig­ten oder Rechts­an­walt) über eine elek­tro­ni­sche Antrags­platt­form gestellt wer­den. Über die Gewäh­rung der Baye­ri­schen Ener­gie-Här­te­fall­hil­fe für Unter­neh­men ent­schei­det eine Här­te­fall­kom­mis­si­on. Die Här­te­fall­kom­mis­si­on besteht aus Ver­tre­tern der baye­ri­schen Wirt­schaft, der Steu­er­be­ra­ter­kam­mern und des baye­ri­schen Wirtschaftsministeriums.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Baye­ri­schen Ener­gie-Här­te­fall­hil­fe für Unter­neh­men und den Antrags­vor­aus­set­zun­gen fin­den sich auf der Home­page des Baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums unter https://​www​.stm​wi​.bay​ern​.de/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​e​n​/​e​n​e​r​g​i​e​-​h​a​e​r​t​e​f​a​l​l​h​i​l​fe/, dort ist auch die Antrags­platt­form ver­linkt. Es ist auch eine Ser­vice-Hot­line ein­ge­rich­tet, die per Tele­fon (Mo – Fr 8–18 Uhr) unter 089- 5790 5005 sowie per E‑Mail (Haertefallhilfe@​stmwi.​bayern.​de) erreich­bar ist.