Bau­an­trag in Bam­berg jetzt rund um die Uhr stellen

Leiter des Bauordnungsamts, Michael Hess, Digitalisierungsreferent Dr. Stefan Goller, Michaela Brendel (Bauordnungsamt), der Leiter des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung, Andreas Küchler, sowie Digitallotse Patrick Köhler.
Leiter des Bauordnungsamts, Michael Hess, Digitalisierungsreferent Dr. Stefan Goller, Michaela Brendel (Bauordnungsamt), der Leiter des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung, Andreas Küchler, sowie Digitallotse Patrick Köhler. © Stadtarchiv Bamberg, Sonja Seufferth

Die Stadt Bam­berg erwei­tert ihre digi­ta­len Lei­stun­gen kon­ti­nu­ier­lich. Seit Janu­ar 2023 gibt es den digi­ta­len Bauantrag.

Online einen Bau­an­trag stel­len – das geht bei der Stadt Bam­berg bereits seit Anfang Janu­ar 2023. Dar­über freut sich der Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­te Dr. Ste­fan Gol­ler: „Das digi­ta­le Stadt­ent­wick­lungs­pro­gramm Smart City will Bam­berg mit digi­ta­len Mit­teln smar­ter machen. Gera­de das The­ma Bau­en und die benö­tig­ten Anträ­ge dafür sind mit beson­ders hohem Auf­wand ver­bun­den. Wir freu­en uns sehr, dass die­ser Pro­zess nun smar­ter und digi­ta­ler erfol­gen kann!“ Auf den Weg gebracht wur­de das neue Ver­fah­ren vom Amt für Infor­ma­ti­ons­tech­nik und Digi­ta­li­sie­rung zusam­men mit dem Bau­ord­nungs­amt im Rah­men von Smart City Bamberg.

Durch die Eröff­nung die­ses digi­ta­len Weges kön­nen Bauherr:innen und soge­nann­te bau­vor­la­ge­be­rech­tig­te Entwurfsverfasser:innen ihre Anträ­ge und erfor­der­li­chen Unter­la­gen jetzt bequem bei der Stadt Bam­berg ein­rei­chen – und dies ohne Ter­min oder War­te­zeit, 24 Stun­den an sie­ben Tagen in der Woche. Es ent­fällt das mehr­fa­che Aus­drucken der Bau­zeich­nun­gen und der erfor­der­li­chen Unter­la­gen, das Akten­schlep­pen und das Ver­sen­den per Post oder das Vor­bei­brin­gen der Unter­la­gen bei der Behör­de. Um die­sen digi­ta­len Weg zu eröff­nen hat der Frei­staat Bay­ern – wie bei den amt­li­chen Vor­drucken in Papier­form – intel­li­gen­te „Online-Assi­sten­ten“ bereit­ge­stellt, also elek­tro­ni­sche For­mu­la­re, die beim Aus­fül­len hel­fen. So kön­nen z.B. Bau­an­trä­ge voll­stän­di­ger ein­ge­reicht wer­den, weil die Ein­rei­chen­den dazu ver­pflich­tet wer­den, bestimm­te Fel­der aus­zu­fül­len. Das kann sich auch posi­tiv auf die Bear­bei­tungs­zeit auswirken.

Das Ange­bot ist sowohl auf dem Bay­ern­por­tal als auch auf der Web­sei­te der Stadt Bam­berg unter www​.stadt​.bam​berg​.de/​d​iba abruf­bar. Um den Nutzer:innen den Ein­stieg zu erleich­tern, wur­den dort auch die Kon­takt­da­ten eines Ansprech­part­ners hin­ter­legt. Er kann bei Bedarf Fra­gen zur Bay­ern­ID und zum digi­ta­len Bau­an­trag beant­wor­ten und den digi­ta­len Pro­zess auf Wunsch indi­vi­du­ell begleiten.

Fol­gen­de wei­te­re Online-Assi­sten­ten füh­ren bei der Stadt Bam­berg der­zeit durch das jewei­li­ge Ver­fah­ren, dem­nächst sol­len noch mehr Online-Assi­sten­ten durch den Frei­staat Bay­ern zur Ver­fü­gung gestellt werden:

  • Bau­an­trag online
  • Ver­län­ge­rung einer Bau­ge­neh­mi­gung oder eines Vor­be­scheids online beantragen
  • Vor­be­scheid online beantragen
  • Teil­bau­ge­neh­mi­gung online beantragen
  • Iso­lier­te Abwei­chung, Befrei­ung oder Aus­nah­me online beantragen
  • Bau­be­ginn online anzeigen
  • Nut­zungs­auf­nah­me online anzeigen
  • Besei­ti­gung online anzeigen
  • Kri­te­ri­en­ka­ta­log – Erklä­rung über die Erfül­lung online einreichen
  • Bau­an­trag online – Feh­len­de Anga­ben und Unter­la­gen online nachreichen

Beson­der­hei­ten des Verfahrens

Wie beim Ein­rei­chen der Unter­la­gen in Papier­form kön­nen zusätz­li­che Anla­gen (bei­spiels­wei­se das Form­blatt Stell­platz­be­rech­nung, wel­ches für bestimm­te Anträ­ge erfor­der­lich ist, wei­ter­ge­hen­de Erklä­run­gen, Beschrei­bun­gen, Berech­nun­gen, Fotos usw.) am Ende des digi­ta­len Antrags als Anhang bei­gefügt werden.

Eine Beson­der­heit ist der Antrag auf Erlaub­nis nach dem Baye­ri­schen Denk­mal­schutz­ge­setz (BayDSchG). Die­ser wird form­los gestellt. Amt­li­che, durch den Frei­staat Bay­ern vor­ge­ge­be­ne Vor­drucke gibt es hier­für nicht. Die Stadt Bam­berg stellt, wie vie­le ande­re Gemein­den auch, eige­nen For­mu­la­re als Hil­fe­stel­lung für eine Bean­tra­gung bereit. Die Abbil­dung eines sol­chen Antra­ges über die Online-Assi­sten­ten ist vom Frei­staat Bay­ern der­zeit nicht vor­ge­se­hen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur denk­mal­schutz­recht­li­chen Erlaub­nis fin­den Sie online unter www​.stadt​.bam​berg​.de/​b​a​u​o​r​d​n​u​n​g​s​amt.

Eine Bay­ern­ID ist Voraussetzung

Die in der Baye­ri­schen Bau­ord­nung vor­ge­se­he­nen Schrift­form­erfor­der­nis­se wer­den auf­grund der Ver­ord­nung über die digi­ta­le Ein­rei­chung bau­auf­sicht­li­cher Anträ­ge und Anzei­gen (DBauV) durch eine Authen­ti­fi­zie­rung mit einem am Nut­zer­kon­to zuge­las­se­nen Ver­fah­ren ersetzt. Bevor also Anträ­ge und Unter­la­gen über die Online-Assi­sten­ten ein­ge­reicht wer­den kön­nen, muss eine Regi­strie­rung für eine Bay­ern­ID erfol­gen. Dies kann bequem mit dem Per­so­nal­aus­weis mit Online-Funk­ti­on oder über das per­sön­li­che Elster-Zer­ti­fi­kat erfol­gen. Schon steht der Teil­nah­me am digi­ta­len Bau­an­trags­ver­fah­ren nichts mehr im Weg! Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Bay­ern­ID-Regi­strie­rung und wei­te­ren Online-Dien­sten der Stadt gibt es auf www​.stadt​.bam​berg​.de/​b​a​y​e​r​nid unter dem Punkt „Bay­ern­por­tal, Bay­ern­ID und BayernApp“.