Akti­ons­stand in Forch­heim zum Inter­na­tio­na­len Frauentag

Beteiligte Verbände am Stand in der Fußgängerzone
Beteiligte Verbände am Stand in der Fußgängerzone

Zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag am 08. März 2023 orga­ni­sier­te die Gleich­stel­lungs­stel­le des Land­krei­ses Forch­heim ein Info­stand und ver­teil­te Rosen, um auf die Bedeu­tung der Gleich­be­rech­ti­gung von Frau­en in Fami­lie, Gesell­schaft und Poli­tik auf­merk­sam zu machen.

Mit dabei waren die ver­schie­de­nen Frau­en­ver­bän­de aus Stadt und Land­kreis Forch­heim (AWO, DGB, GEW, KAB, VDK, Ver­di, Frau­en Uni­on der CSU, Freie Wäh­ler, SPD, Bündnis90 Die Grü­nen und die Sor­op­ti­mi­sten Forch­heim­Kai­ser­pfalz) sowie das Land­rats­amt Forchheim.

Der Inter­na­tio­na­le Frau­en­tag steht dafür, dass sich die Frau­en ihre Rech­te immer hart erkämp­fen muss­ten und müs­sen. Auch heu­te gibt es noch Berei­che, in denen Frau­en benach­tei­ligt wer­den. Die Chan­cen­gleich­heit ist eine wich­ti­ge gesell­schaft­li­che Auf­ga­be, die es gilt, in allen Lebens­be­rei­chen auch im All­tag umzusetzen.

Denn: Frau­en lei­sten in Fami­lie, Beruf und Ehren­amt einen wert­vol­len Bei­trag für die Gesell­schaft. Mei­stens küm­mern sich Frau­en um Haus­halt, Kin­der­er­zie­hung, Betreu­ung von pfle­ge­be­dürf­ti­ger Ange­hö­ri­ger und gehen zudem einer beruf­li­chen Beschäf­ti­gung nach. Dar­über hin­aus enga­gie­ren sie sich oft ehren­amt­lich im sozia­len Bereich.

Frau­en lei­sten Erheb­li­ches und haben Anspruch auf Chan­cen­gleich­heit und ent­spre­chen­de Aner­ken­nung in den ver­schie­den­sten Lebensbereichen!

Wei­te­re Infos:

Gleich­be­rech­ti­gung für Frau­en? – Ein lan­ger Weg!

Ein paar inter­es­san­te Zah­len und Fakten:

Wuss­ten Sie schon, dass

  • erst 1918 das Frau­en­wahl­recht ein­ge­führt wurde
  • erst 1949 im Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes die Gleich­be­rech­ti­gung ver­an­kert wurde
  • bis 1957 Frau­en ohne Zustim­mung ihres Ehe­manns nicht ohne Wei­te­res ein eige­nes Bank­kon­to eröff­nen konnten
  • bis 1969 ver­hei­ra­te­te Frau­en nicht als geschäfts­fä­hig aner­kannt wurden
  • bis 1977 nur dann erwerbs­tä­tig sein durf­ten, soweit dies mit ihren Pflich­ten in Ehe und Fami­lie (z. B. Haus­halts­füh­rung und Kin­der­er­zie­hung) ver­ein­bar war
  • erst seit 1997 die Ver­ge­wal­ti­gung in der Ehe straf­bar ist
  • Frau­en (auch 2022) ca. 18% weni­ger ver­dient haben, als Männer