Tem­po 30 an Eng­stel­le in der Gemein­de Ecken­tal gefordert

Esther und Bjarne Schad aus Forth begrüßen es, dass Manfred Bachmayer (l.) für die Forther Engstelle Tempo 30 fordert
Esther und Bjarne Schad aus Forth begrüßen es, dass Manfred Bachmayer (l.) für die Forther Engstelle Tempo 30 fordert. (Foto: privat)

Die Gemein­de­rats­frak­ti­on von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen im Ecken­ta­ler Gemein­de­rat hat bean­tragt, Tem­po 30 an den Eng­stel­len in den Orts­durch­fahr­ten von Eschen­au und Forth ein­zu­füh­ren. Auf Höhe der Sankt-Bar­tho­lo­mä­us-Kir­che in der Eschen­au­er Haupt­stra­ße soll dies zeit­nah umge­setzt wer­den. „Lärm­schutz und die Ver­kehrs­si­cher­heit könn­ten so deut­lich ver­bes­sert wer­den“, beto­nen die Gemein­de­rä­te Mar­ti­na Alwon, Astrid Mar­schall, Axel Goso­ge und Man­fred Bach­may­er. Für die Eng­stel­le zwi­schen Mar­tin-Luther-Stra­ße und der katho­li­schen Kir­che in Forth soll der Gemein­de­rat Bür­ger­mei­ste­rin Ilse Döl­le beauf­tra­gen, beim staat­li­chen Bau­amt ein Lärm­schutz- und Ver­kehrs­si­cher­heits­gut­ach­ten ein­zu­for­dern. Ziel ist es nach Vor­la­ge des Gut­ach­tens auf die­sem Abschnitt der Bun­des­stra­ße Tem­po 30 zu rea­li­sie­ren. Eine Bela­stung der Unter­neh­men in bei­den Orts­durch­fahr­ten sei nicht zu erwar­ten. „Wir wol­len mehr Lärm­schutz und Sicher­heit für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer“, so Frak­ti­ons­spre­cher Man­fred Bachmayer.

2 Antworten

  1. A. Fischer sagt:

    Wegen 50 m eine Beschrän­kung von 30 Stun­den­ki­lo­me­ter. Typisch grü­ner Irr­sinn. Es wür­de Sinn machen vom Orts­einang bis Orts­en­de. Aber wegen so einer kur­zen Strecke ist das ein­fach mehr als blöd. wie wär’s mit regel­mä­ßi­ger Radarkontrolle?

  2. Ferenc sagt:

    Natür­lich wäre eine durch­ge­hen­de Beschrän­kung auf 30 km/​h sinn­vol­ler. Sie aber ist auf Grund der nach wie vor weit­ge­hend auf Kfz-Domi­nanz aus­ge­rich­te­ten Rechts­la­ge und der ent­spre­chen­den poli­ti­schen Ori­en­tie­rung der Auf­sichts­be­hör­den bis hin zu den zustän­di­gen Mini­ste­ri­en (Inne­res, Ver­kehr) schwer durch­setz­bar. Vor die­sem Hin­ter­grund ist die Sen­kung der ange­ord­ne­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit weni­ge­stens in der Eng­stel­le bes­ser als nichts. Und was sonst soll­te mit­tels Radar­kon­trol­le über­prüft werden?

    Die Vor­ga­be der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung, daß die gefah­re­ne Geschwin­dig­keit in allen Aspek­ten der jewei­li­gen Situa­ti­on anzu­pas­sen ist und das ange­ord­ne­te Limit nur unter gün­stig­sten Umstän­den tat­säch­lich aus­ge­nutzt wer­den darf, ist weit­ge­hend unbe­kannt, wird selbst bei vor­han­de­ner Kennt­nis kaum akzep­tiert. Die Ein­hal­tung wird von der Poli­zei prak­tisch nicht kon­trol­liert, und wenn doch, schei­tert die Sank­tio­nie­rung nahe­zu immer vor Gericht. Zum Tra­gen kommt die Vor­schrift, wenn über­haupt, nur bzw. erst dann, wenn die Nicht­be­ach­tung wesent­lich zu einem Unfall bei­getra­gen hat – nur ist es für die Opfer dann zu spät.