Arbeit an neu­er Bam­ber­ger Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung läuft auf Hochtouren

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Vie­le Gut­ach­ten und inter­kom­mu­na­ler Aus­tausch: In zwei Mona­ten soll ein erstes Ergeb­nis vorliegen

Es geht um wert­vol­len Wohn­raum im Her­zen des Welt­erbes: Mit einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung möch­te die Stadt Bam­berg vor­ran­gig ver­hin­dern, dass die­ser in Feri­en­woh­nun­gen umge­wan­delt wird. Inten­siv wird der­zeit am Auf­stel­len einer neu­en Rechts­norm gear­bei­tet, nach­dem die Sat­zung vom 20. Novem­ber 2020 vom Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mün­chen im Som­mer 2022 für unwirk­sam erklärt wur­de. Die Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de der Stadt Bam­berg gegen das VGH-Urteil wur­de nun vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt am 19. Janu­ar 2023 verworfen.

Bei der Vor­be­rei­tung der neu­en Sat­zung han­delt es sich um einen breit ange­leg­ten und kom­ple­xen Pro­zess, der nach aktu­el­len Stand vor­aus­sicht­lich bis Ende April abge­schlos­sen wer­den kann. Die Stadt Bam­berg ori­en­tiert sich dabei beson­ders an den im VGH-Urteil neu auf­ge­stell­ten Anfor­de­run­gen, nach­dem es zuvor nicht genügt hat­te, sich an den Leit­fa­den der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für sol­che Rechts­nor­men zu hal­ten. Des­halb wur­den nun ver­schie­de­ne Ana­ly­sen, Bewer­tun­gen und Gut­ach­ten ein­ge­holt. Dabei geht es im Kern dar­um, die Wohn­si­tua­ti­on im Umland zu berück­sich­ti­gen und die Not­wen­dig­keit einer sol­cher Sat­zung zu begründen.

Unter­su­chung des Wohnungsmarktes

„Wir haben in Nach­bar­ge­mein­den gezielt Daten zu Wohn­raum im unte­ren Preis­seg­ment und zu Sozi­al­woh­nun­gen ange­fragt. Die Rück­läu­fe wer­den jetzt aus­ge­wer­tet“, erklärt Bau­re­fe­rent Tho­mas Bee­se. Außer­dem wird eine Bevöl­ke­rungs­pro­gno­se der Uni­ver­si­tät Bam­berg zur Ent­wick­lung bis ins Jahr 2040 ein­be­zo­gen und Gut­ach­ten von Bund und Land berück­sich­tigt, wel­che der Stadt Bam­berg einen ange­spann­ten Woh­nungs­markt atte­stie­ren. Wei­ter­hin sol­len Ergeb­nis­se des Bau­lücken­ka­ta­sters und der aktua­li­sier­ten Bau­über­hang­sta­ti­stik sowie sta­ti­sti­sche Zah­len zum Bam­ber­ger Woh­nungs­markt, zum Bedarf an nie­der­schwel­li­gem Wohn­raum und zum Preis­an­stieg in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren in die Begrün­dung der Sat­zung einfließen.

Um von ande­ren Erfah­run­gen zu par­ti­zi­pie­ren und einen mög­lichst brei­ten Infor­ma­ti­ons­pool zu gene­rie­ren, wur­den Gemein­den kon­tak­tiert, die eben­falls Zweck­ent­frem­dungs­sat­zun­gen beschlos­sen haben. So stell­te die Stadt Mün­chen die Infor­ma­tio­nen aus ihrem Rats­in­for­ma­ti­ons­sy­stem zur Ver­fü­gung. In einem ent­spre­chen­den Arbeits­kreis des Baye­ri­schen Städ­te­tags gibt es zudem einen guten Aus­tausch mit ande­ren betrof­fe­nen Kom­mu­nen, von dem alle Teil­neh­mer profitieren.

Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de verworfen

Par­al­lel hat­te der Rechts­bei­stand der Stadt Bam­berg einem Beschluss des Bau- und Werkse­nats vom 6. Juli 2022 fol­gend eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de gegen das VGH-Urteil ein­ge­legt. Die­ses Rechts­mit­tel wur­de jedoch vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt am 19. Janu­ar 2023 ver­wor­fen. Der Rechts­weg ist damit aus­ge­schöpft. In der Fol­ge sind noch offe­ne Anträ­ge nach der bis­he­ri­gen Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung bis zu einem Neu­er­lass gegen­stands­los. Frü­her ergan­ge­ne bestands­kräf­ti­ge Beschei­de wer­den aller­dings nicht tan­giert und gel­ten nach wie vor weiter.

Einen Über­blick über den Sach­stand wer­den Ver­tre­ter der Stadt Bam­berg und des Rechts­bei­stands bei der näch­sten Sit­zung des Bau- und Werkse­na­tes geben. Die­se fin­det am Mitt­woch, 8. März 2023, um 16 Uhr im Gro­ßen Sit­zungs­saal des Rat­hau­ses am Max­platz statt.