Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 01.03.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Rad­fah­re­rin fährt ohne Licht und miss­ach­tet die Vorfahrt

Am Diens­tag, kurz vor 19 Uhr, ereig­ne­te sich am Lor­le­berg­platz ein Ver­kehrs­un­fall zwi­schen einem Fahr­rad und einem Pkw, bei dem sich die 23-Rad­fah­re­rin mit­tel­schwe­re Ver­let­zun­gen zuzog.

Die Fahr­rad­fah­re­rin befuhr mit ihrem unbe­leuch­te­ten Rad den Kreis­ver­kehr am Lor­le­berg­platz. Dabei miss­ach­te­te sie an der Ein­mün­dung zur Fich­te­stra­ße die Vor­fahrt eines Sko­da-Fah­rers. Die­ser konn­te das unbe­leuch­te­te Fahr­rad nicht recht­zei­tig erken­nen, so dass es zu einer Kol­li­si­on zwi­schen den bei­den Fahr­zeu­gen kam. Die 23-Jäh­ri­ge stürz­te dabei von ihrem Fahr­rad und erlitt dabei Ver­let­zun­gen im Gesicht, sodass sie vom Ret­tungs­dienst in eine Kli­nik ein­ge­lie­fert wer­den musste.

Die Rad­fah­re­rin trug bei dem Ver­kehrs­un­fall kei­nen Helm.

Wäh­rend an dem Sko­da nur gerin­ge Sach­schä­den ent­stan­den, wur­de das Fahr­rad erheb­lich beschädigt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Sach­be­schä­di­gung an Feuerwehrauto

Buben­reuth- Über das Wochen­en­de vom Frei­tag, den 24.02.2023, bis zum Mon­tag, den 27.02.2023, wur­de durch einen bis dato unbe­kann­ten Täter mit­tels eines unbe­kann­ten spit­zen Gegen­stands die Motor­hau­be eines PKWs der frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Buben­reuth zerkratzt.

Der PKW war im genann­ten Tat­zeit­raum im Gemein­de­ge­biet der Gemein­de Buben­reuth an unter­schied­li­chen Ört­lich­kei­ten abge­stellt. Der Sach­scha­den wird auf ca. 1000€ geschätzt.

Sach­dien­li­che Hin­wei­se nimmt die PI Erlan­gen-Land unter der Tele­fon­num­mer 09131–760514 entgegen.

Haus­ab­gang übersehen

Bai­er­s­dorf – Am Diens­tag, gegen 13:40 Uhr, befuhr eine 45-jäh­ri­ge Nürn­ber­ge­rin mit ihrem Pkw die Wel­ler­städ­ter Haupt­stra­ße. Auf Höhe der Haus­num­mer 45 kam ihr ein Pkw entgegen.

Um die­sem mehr Platz ein­zu­räu­men, befuhr sie mit ihrem Pkw ein­sei­tig den Geh­weg. Hier­bei über­sah sie jedoch den Trep­pen­ab­gang zum dor­ti­gen Wohn­an­we­sen und fuhr mit der rech­ten Fahr­zeug­front gegen den Haus­ein­gang des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses. Hier­bei ent­stand ein erheb­li­cher Sach­scha­den am Gebäu­de im höhe­ren fünf­stel­li­gen Bereich. Durch die ver­stän­dig­te Feu­er­wehr und das tech­ni­sche Hilfs­werk muss­te der Ein­gangs­be­reich abge­stützt wer­den. Ein Sta­ti­ker zur Über­prü­fung einer even­tu­el­len Ein­sturz­ge­fahr wur­de hin­zu­ge­zo­gen, konn­te die­se jedoch aus­schlie­ßen. Am Pkw der Nürn­ber­ge­rin ent­stand ein Sach­scha­den von ca. 9.000 Euro. Die Unfall­ver­ur­sa­che­rin sowie die Bewoh­ner blie­ben glück­li­cher­wei­se unverletzt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Her­zo­gen­au­rach. Am 28.02.23 konn­te ein Laden­dieb durch den Laden­de­tek­tiv beim Dieb­stahl meh­re­rer Klei­dungs­stücke in den Out­let-Stores ertappt wer­den. Den erfor­der­li­chen Ruck­sack zum Trans­port des Diebs­gu­tes hat­te der Dieb vor­her in einem ande­ren Out­let-Store ent­wen­det. Da der Dieb schön des Öftern in Erschei­nung getre­ten ist wur­de durch die Staats­an­walt­schaft Haft­an­trag gestellt und der Dieb sofort ein­ge­sperrt. Ein Ent­wen­dungs­scha­den ist nicht ent­stan­den. Der Dieb hat zudem ein dau­er­haf­tes Haus­ver­bot aus­ge­spro­chen bekommen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Ziga­ret­ten­die­be gestellt

Höch­stadt a.d.Aisch – Am Diens­tag­nach­mit­tag steck­ten zwei Frau­en im Alter von 28 und 40 Jah­ren aus Erlan­gen, bzw. dem Land­kreis ERH Ziga­ret­ten und Tabak im Wert von über 150.- Euro in ihre Jacken­ta­schen, bzw. in einen mit­ge­führ­ten Ruck­sack. Anschlie­ßend ver­lie­ßen sie damit den Kas­sen­be­reich des Dis­coun­ters, ohne die Waren zu bezah­len. Dabei wur­den sie aller­dings von einem Laden­de­tek­tiv beob­ach­tet, wel­cher die bei­den Frau­en fest­hielt, sowie die Poli­zei Höch­stadt ver­stän­dig­te. Gegen bei­de Frau­en wur­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Dieb­stahls ein­ge­lei­tet. Außer­dem erhiel­ten die­se jeweils ein Haus­ver­bot für den Discounter.