Bebau­ungs­plan­ent­wurf für Ansied­lung von XXXLutz in Bay­reuth liegt aus

Die Stadt Bay­reuth arbei­tet der­zeit an den pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für die Ansied­lung von zwei groß­flä­chi­gen Möbel­märk­ten auf dem Are­al der ehe­ma­li­gen Mark­gra­fen­ka­ser­ne. Ins­ge­samt ergibt sich für das Pro­jekt eine Ver­kaufs­flä­che von 31.500 Qua­drat­me­tern, auf­ge­teilt auf ein XXXLutz-Möbel­haus mit 24.000 Qua­drat­me­tern Ver­kaufs­flä­che und einen Mömax-Mit­nah­me­markt mit 7.500 Qua­drat­me­tern Ver­kaufs­flä­che. Im Pla­nungs­amt der Stadt liegt ab Mon­tag, 6. März, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für das Ansied­lungs­vor­ha­ben aus.

Der Bebau­ungs­plan­ent­wurf liegt mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis ein­schließ­lich 20. März im Stadt­pla­nungs­amt, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­zei­ten (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) zur Ein­sicht aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen par­al­lel auch auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de/​b​a​u​l​e​i​t​p​l​a​n​v​e​r​f​a​h​ren ein­ge­se­hen werden.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Fra­gen kön­nen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Soweit eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me in die Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins unter 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te von Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf auch nach­mit­tags zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men nur zu den geän­der­ten Inhal­ten des Bebau­ungs­plan­ent­wurfs abge­ge­ben wer­den. Dies sind unter anderem:

  • Baum­rei­hen zur Abgren­zung des Son­der­ge­bie­tes „Einzelhandel/​Möbel“ gegen­über dem Son­der­ge­biet „Logi­stik“ und dem Gewerbegebiet
  • Begrü­nung von Fas­sa­den bei zusam­men­hän­gen­den, unge­glie­der­ten Fassadenflächen
  • Samm­lung von Nie­der­schlags­was­ser zur Bewäs­se­rung der Grün­flä­chen auf dem Baugrundstück
  • Pflan­zung stand­ort­ge­rech­ter Laubbäume
  • Nut­zung von Solar­ener­gie im Bereich aller Dach­flä­chen sowie eines Teils der Stellplatzflächen

Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der wei­te­ren Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.