Bebau­ungs­plan für Bay­reu­ther Bau­ge­biet „Am Eichel­berg“ liegt aus

Vom 6. bis 27. März kön­nen die Plan­un­ter­la­gen online sowie im Rat­haus ein­ge­se­hen werden

Die Stadt Bay­reuth erar­bei­tet der­zeit die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für ein neu­es Wohn­ge­biet am Eichel­berg. Ab Mon­tag, 6. März, kann der Bebau­ungs­plan­ent­wurf online ein­ge­se­hen wer­den. Er liegt zudem im Neu­en Rat­haus zur Ein­sicht aus. Mit ihm ver­folgt die Stadt das Ziel, ein Wohn­ge­biet land­schaft­li­cher Prä­gung mit dif­fe­ren­zier­ten Woh­nungs­an­ge­bo­ten zu ent­wickeln. Das neue Bau­ge­biet soll sich von der Bebau­ungs­struk­tur in das bestehen­de Wohn­ge­biet Colmdorf/​Eichelberg ein­fü­gen. Im zen­tra­len Bereich sind Rei­hen­häu­ser und ein Mehr­fa­mi­li­en­haus geplant. Anson­sten sind neben Dop­pel­häu­sern schwer­punkt­mä­ßig Ein­fa­mi­li­en­häu­ser im Plan­ge­biet vorgesehen.

Der Bebau­ungs­plan­ent­wurf liegt mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis ein­schließ­lich 27. März im Stadt­pla­nungs­amt, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­zei­ten (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) zur Ein­sicht aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen par­al­lel auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de/​b​a​u​l​e​i​t​p​l​a​n​v​e​r​f​a​h​ren eingesehen
werden.

Ein wesent­li­ches Merk­mal des Ent­wurfs ist die Aus­bil­dung einer zen­tra­len Grün­ach­se, die den Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern natur­na­he Rück­zugs­ge­bie­te bie­tet und das Wohn­quar­tier mit der umlie­gen­den Land­schaft ver­net­zen soll. Wei­ter­hin soll eine Kalt­luft­strö­mung in Ost-West-Rich­tung gewähr­lei­stet und die mikro­kli­ma­ti­sche Situa­ti­on im Sied­lungs­ge­biet Colm­dorf / Eichel­berg posi­tiv beein­flusst wer­den. Die­se Grün­be­rei­che bil­den zusätz­lich Lebens­raum für Tie­re und Pflanzen.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Febru­ar-Sit­zung der vor­lie­gen­den Pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauf­tragt. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Soweit eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag ger­ne zur Ver­fü­gung. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men nur zu den im aktu­el­len Bebau­ungs­plan­ent­wurf geän­der­ten Inhal­ten abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der wei­te­ren Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.