Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 9. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den Z. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 17 Fäl­len am 28.02.2023, 09:00 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 41 KLs 740 Js 3389/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Reten­ti­on Agent in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Pri­sti­na (Koso­vo) aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Dezem­ber 2017 bis Mai 2019 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 200.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen P. und G. wegen 16. (G.) bzw. 12. (P.) beson­ders schwe­ren Fäl­len des Dieb­stahls, zum Teil auch Dieb­stahl mit Waf­fen und wei­te­rer Ver­mö­gens­de­lik­te am 28.02.2023, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer (Az. 24 KLs 1118 Js 4424/22).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, zu einem nicht mehr genau fest­stell­ba­ren Zeit­punkt vor dem 03.09.2021 ver­ein­bart zu haben, gemein­sam fort­ge­setz­te Dieb­stäh­le zu bege­hen. In der Fol­ge­zeit sol­len sich die Ange­klag­ten im Zeit­raum vom 21.09.2021 bis zum 23.04.2022, teil­wei­se gemein­sam han­delnd, gewalt­sam Zutritt zu abge­le­ge­nen Grund­stücken mit Gar­ten­hüt­ten oder ande­ren Gebäu­den ver­schafft haben, und dort diver­ses Die­bes­gut ent­wen­det zu haben. Hier­bei soll es sich in 1. Linie um Bau­ma­te­ria­li­en, hoch­wer­ti­ge Werk­zeu­ge und Bau­ma­schi­nen gehan­delt haben. Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 02.03.2023, 14.03.2023, 15.03.2022 jeweils 09:00 Uhr.

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den K. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 20 Fäl­len am 28.02.2023, 13:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 740 Js 3331/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Con­ver­si­on bzw. Reten­ti­on Agent in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Pri­sti­na (Koso­vo) aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Juli 2018 bis März 2021 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 200.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.