Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt ist „Digi­ta­les Amt“

Die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de erhielt jetzt die neue Aus­zeich­nung von Bay­erns Digi­tal­mi­ni­ste­rin Judith Ger­lach. Als „Digi­ta­les Amt“ dür­fen sich baye­ri­sche Kom­mu­nen bezeich­nen, die bereits min­de­stens 50 kom­mu­na­le und zen­tra­le Online-Ver­fah­ren im soge­nann­ten Bay­ern­Por­tal ver­linkt haben. Die­se Kom­mu­nen wer­den zudem auf der Web­sei­te des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Digi­ta­les ver­öf­fent­licht, um zu zei­gen, wel­che Kom­mu­nen bei der Digi­ta­li­sie­rung bereits gut vor­an­ge­kom­men sind.

Digi­tal­mi­ni­ste­rin Ger­lach erklär­te: „Die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung ist eine der wich­tig­sten Auf­ga­ben der baye­ri­schen Kom­mu­nen in den näch­sten Mona­ten. Eini­ge sind hier bereits vor­bild­lich unter­wegs. Mit unse­rem neu­en Prä­di­kat ´Digi­ta­les Amt´ wol­len wir nicht nur das Enga­ge­ment die­ser Gemein­den, Städ­te und Land­krei­se wür­di­gen. Wir wol­len auch den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern dort zei­gen: Schaut her, hier könnt Ihr vie­le Eurer Anlie­gen schon online erledigen.“

Land­rat Alex­an­der Tritt­hart freut sich sehr über die­se Aus­zeich­nung und betont: „Die Digi­ta­li­sie­rung des Land­rats­amts hat für mich einen sehr hohen Stel­len­wert. Wir sind stolz dar­auf, dass wir die Aus­zeich­nung „Digi­ta­les Amt“ erhal­ten haben und wer­den unse­ren Online-Ser­vice auch in Zukunft ste­tig aus­bau­en. Wich­tig dabei ist mir jedoch, dass alle Dienst­lei­stun­gen unse­rer Ver­wal­tung nach wie vor auch auf dem übli­chen Weg mög­lich sind.“

Um das Prä­di­kat „Digi­ta­les Amt“ zu erhal­ten, müs­sen inter­es­sier­te Kom­mu­nen min­de­stens 50 rein kom­mu­na­le oder zen­tra­le Online-Ver­fah­ren im Bay­ern­Por­tal ver­linkt haben. Nach einer Prü­fung durch das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Digi­ta­les erhal­ten die Kom­mu­nen ein Schild mit der Auf­schrift „Digi­ta­les Amt“, ein Online-Signet für Ihre Web­site und sie wer­den auf der Web­site des Mini­ste­ri­ums veröffentlicht.

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Digi­ta­les unter­stützt die Kom­mu­nen mit einer Viel­zahl von Maß­nah­men bei der Ver­wal­tungs­di­gi­ta­li­sie­rung. Mit dem För­der­pro­gramm „Digi­ta­les Rat­haus“ ste­hen ins­ge­samt rund 42 Mil­lio­nen Euro bereit. Gemein­den, Zusam­men­schlüs­se von Gemein­den sowie Gemein­de­ver­bän­de im Frei­staat Bay­ern kön­nen die­se Zuschüs­se im Rah­men des För­der­pro­gramms für die erst­ma­li­ge Bereit­stel­lung von Online-Dien­sten erhal­ten. Mit dem „Grund­kurs Digi­tal­lot­se“ ver­mit­telt das Digi­tal­mi­ni­ste­ri­um recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Grund­la­gen zur kom­mu­na­len Digitalisierung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Prä­di­kat „Digi­ta­les Amt“ fin­den Sie hier: https://​www​.stmd​.bay​ern​.de/​t​h​e​m​e​n​/​d​i​g​i​t​a​l​e​-​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​/​d​i​g​i​t​a​l​e​s​-​amt