Das Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert: Frist­ver­län­ge­rung für Antrag auf Vereinspauschale

För­de­rung für Sport­ver­ei­ne: Unter­la­gen kön­nen noch bis zum 15. März 2023 ein­ge­reicht werden

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels weist dar­auf hin, dass das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on die Frist zur Ein­rei­chung des Antra­ges auf Ver­eins­pau­scha­le in die­sem Jahr aus­nahms­wei­se ver­län­gert hat. Ein ent­spre­chen­der Antrag muss bis spä­te­stens 15. März 2023 im Land­rats­amt ein­ge­gan­gen sein (Aus­schluss­frist!).

Ger­ne kann hier­für auch die Mög­lich­keit der Online-Antrag­stel­lung auf der Home­page des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels genutzt wer­den (Land­kreis Lich­ten­fels, Ober­fran­ken, Bay­ern | Sport­för­de­rung (lkr​-lif​.de) / Start – Antrag auf Gewäh­rung der Ver­eins­pau­scha­le (bay​ern​.de).

Eine För­de­rung ist für alle Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne mög­lich, die die all­ge­mei­nen För­der­vor­aus­set­zun­gen nach den Sport­för­der­richt­li­ni­en erfül­len. Dem Antrag sind die Übungs­lei­ter­aus­wei­se im Ori­gi­nal (oder Kopie bzw. digi­tal zusam­men mit unter­schrie­be­ner „Erklä­rung zur Ein­rei­chung von Lizen­zen“) beizufügen.

Die aktu­el­len Richt­li­ni­en und Aus­füh­run­gen sowie der Link zur Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le kön­nen im Inter­net auf den Sei­ten des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels (www​.land​kreis​-lich​ten​fels​.de) unter der Rubrik „Land­rats­amt – Kom­mu­na­les, Wah­len – Sport­för­de­rung“ abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Aus­künf­te hier­zu erteilt das Land­rats­amt Lich­ten­fels, Sach­ge­biet 32 unter der Tele­fon­num­mer 09571/18–3320.