Stadt Bay­reuth sucht Jugendschöffen

Symbolbild Justiz

Die Stadt Bay­reuth sucht geeig­ne­te Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für das Ehren­amt als Haupt- oder Ersatz­schöf­fen der Jugend­kam­mern und des Jugend­schöf­fen­ge­richts beim Land­ge­richt und Amts­ge­richt Bay­reuth für die Jah­re 2024 bis 2028.

Wer sich für die Über­nah­me der Tätig­keit bewer­ben möch­te, muss unter ande­rem die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen und über aus­rei­chen­de Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che ver­fü­gen. Bewer­ben kön­nen sich Per­so­nen der Geburts­jahr­gän­ge 1954 bis 1998, die ihren Haupt­wohn­sitz in der Stadt Bay­reuth habe, die kör­per­li­che Eig­nung haben, um auch län­ge­ren Sit­zun­gen ohne Beein­träch­ti­gun­gen fol­gen zu kön­nen, und über erzie­he­ri­sche Erfah­rung und Befä­hi­gung verfügen.

Die Über­nah­me des ver­ant­wor­tungs­vol­len Ehren­am­tes ver­langt in hohem Maße Unpar­tei­lich­keit, Selbst­stän­dig­keit und Urteils­rei­fe, aber auch gei­sti­ge Beweg­lich­keit. Da es sich um ein Ehren­amt han­delt, wird ledig­lich ein Ver­dienst­aus­fall und eine Auf­wands­ent­schä­di­gung gezahlt.

Per­so­nen, die bereit sind, sich für die Tätig­keit als Jugend­schöf­fe zur Ver­fü­gung zu stel­len, wer­den gebe­ten, dies bis spä­te­stens Frei­tag, 10. März, dem Amt für Kin­der, Jugend und Fami­lie im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße 6, schrift­lich mit den dafür vor­ge­se­he­nen Form­blät­tern mit­zu­tei­len. Sie lie­gen bei den Bür­ger­dien­sten im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, sowie im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße 6, aus und kön­nen auch auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de sowie auf dem Online-Fami­li­en-Por­tal der Stadt unter www​.fami​li​en​-in​-bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den. Die voll­stän­di­ge Anga­be aller gefor­der­ten Daten ist dabei unerlässlich.