Bam­berg: Die vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen für das Sanie­rungs­ge­biet „Tor zur süd­li­chen Kern­stadt“ haben begon­nen – Eigen­tü­mer wer­den kontaktiert

Bamberg: Vorbereitende Untersuchungen für Sanierungsgebiet „Tor zur südlichen Kernstadt“ beginnen - Eigentümer werden kontaktiert Februar 2023
Blick in die Lange Straße, Foto: Baureferat

Vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen für Sanie­rungs­ge­biet „Tor zur süd­li­chen Kern­stadt“ gestartet

Eigen­tü­mer im Unter­su­chungs­ge­biet wer­den kon­tak­tiert, damit wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt wer­den können

Bamberg: Vorbereitende Untersuchungen für Sanierungsgebiet „Tor zur südlichen Kernstadt“ beginnen - Eigentümer werden kontaktiert Februar 2023

Blick über den Schön­leins­platz Rich­tung Lan­ge Stra­ße, Foto: Baureferat

Das Gebiet rund um die Fried­rich­stra­ße, Lan­ge Stra­ße, Schön­leins­platz, Mitt­le­re und Süd­li­che Pro­me­na­de, sowie den Thea­ter­gas­sen ist ein über Jahr­hun­der­te gepräg­ter Stadt­raum. Neben dem Sanie­rungs­be­darf in den rück­wär­ti­gen Grund­stücks­be­rei­chen beid­sei­tig der Lan­gen Stra­ße, bil­den ins­be­son­de­re die Ver­kehrs­pro­ble­ma­tik mit den unter­schied­li­chen Nut­zungs­an­sprü­chen im gesam­ten Unter­su­chungs­ge­biet beson­de­re Kon­flik­te und städ­te­bau­li­che Miss­stän­de. Eine Lösung für die­se Pro­blem­la­gen erhofft sich die Stadt Bam­berg durch die Aus­wei­sung des Sanie­rungs­ge­bie­tes „Tor zur süd­li­chen Kern­stadt“ und den Ein­satz von Städ­te­bau­för­der­mit­teln. Das mehr­stu­fi­ge Ver­fah­ren in Form der Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen ist im Janu­ar mit der Beauf­tra­gung der Arbeits­ge­mein­schaft BFS+ GmbH / PLAN­WERK Stadt­ent­wick­lung gestartet.

Das aus­füh­ren­de Büro BFS+ wird in den näch­sten Wochen auf die Eigen­tü­mer im Unter­su­chungs­ge­biet zukom­men und einen Vor-Ort-Ter­min ver­ein­ba­ren. Die Stadt Bam­berg weist in die­sem Zusam­men­hang auf die Aus­kunfts­pflicht nach § 138 BauGB hin. Dem­nach sind die Eigen­tü­mer, Mie­ter, Päch­ter und son­sti­ge im Besitz oder zur Nut­zung eines Grund­stückes, Gebäu­des oder Gebäu­de­tei­les Berech­tig­te sowie ihre Beauf­trag­ten ver­pflich­tet, der Stadt oder ihren Beauf­trag­ten Aus­kunft zu ertei­len. Die­se Aus­kunfts­pflicht erstreckt sich auf Tat­sa­chen, „deren Kennt­nis zur Beur­tei­lung der Sanie­rungs­be­dürf­tig­keit eines Gebie­tes oder zur Vor­be­rei­tung oder Durch­füh­rung erfor­der­lich sind.“

In den kom­men­den Mona­ten sind beglei­tend zu den Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen auch meh­re­re Bür­ger­infor­ma­tio­nen, Work­shops, Fach­vor­trä­ge und Füh­run­gen im Unter­su­chungs­ge­biet geplant. Dabei sol­len die ver­schie­de­nen Pro­blem­stel­lun­gen des Vor­un­ter­su­chungs­ge­bie­tes aus jeweils unter­schied­li­chen Aspek­ten beleuch­tet, sowie Zie­le und ein Maß­nah­men­ka­ta­log erar­bei­tet wer­den. Die Ter­mi­ne wer­den recht­zei­tig vor­ab bekannt gegeben.

Den Lage­plan mit dem Gel­tungs­be­reich für die Vor­be­rei­ten­de Unter­su­chung vom 05.12.2022 gibt es als pdf hier.

Alle Infor­ma­tio­nen zum The­ma unter https://​www​.stadt​.bam​berg​.de/​s​a​n​i​e​r​u​n​g​s​g​e​b​i​ete

Info: Sanie­rungs­be­darf – Sanie­rungs­ge­biet – Verfahren

Sanie­rungs­be­darf

An der mitt­le­ren (ZOB) und süd­li­chen Pro­me­na­de hat sich inzwi­schen der Sanie­rungs­be­darf im Bereich der Ver­kehrs­flä­chen und des öffent­li­chen Rau­mes ins­ge­samt erhöht. Allen vor­an ist eine bar­rie­re­freie Umge­stal­tung drin­gend erfor­der­lich. Auch die Ver­kehrs­si­tua­ti­on in der Fried­rich­stra­ße und am Schön­leins­platz weist städ­te­bau­li­che Miss­stän­de auf. Feh­len­de Regel­brei­ten bei den Geh- und Rad­we­gen füh­ren zu regel­mä­ßi­gen Kon­flik­ten. In der Lan­gen Stra­ße besteht beid­sei­tig mit eini­gen Anwe­sen Sanie­rungs­be­darf. Ins­be­son­de­re rück­wär­ti­ge Grund­stücks­be­rei­che wei­sen Sanie­rungs­stau auf und könn­ten zur Schaf­fung von neu­em Wohn­raum die­nen. Im Stra­ßen­raum füh­ren die ver­schie­de­nen Nut­zungs­an­sprü­che zu einem hohen Kon­flikt­po­ten­zi­al. Immer dann, wenn viel­fäl­ti­ge und kom­ple­xe Pro­blem­la­gen bestehen und zudem Aus­sicht auf den Ein­satz von Städ­te­bau­för­de­rungs­mit­teln besteht, ist es sinn­voll, die Aus­wei­sung eines förm­lich fest­ge­setz­ten Sanie­rungs­ge­bie­tes zu prüfen.

Sanie­rungs­ge­biet – Förm­li­che Fest­set­zung und Vor­be­rei­ten­de Untersuchungen

Der Bau- und Werkse­nat hat in der Sit­zung vom 03.04.2019 den Ein­lei­tungs­be­schluss über die Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen für den Bereich „Tor zur süd­li­chen Kern­stadt“ gefasst. Der Beschluss wur­de gemäß § 141 BauGB im Rat­haus Jour­nal (Nr. 08/2019) vom 26.04.2019 orts­üb­lich bekannt gege­ben. Zusätz­lich wur­de von der Ver­wal­tungs­spit­ze fest­ge­legt, dass der öffent­li­che Bereich der Thea­ter­gas­sen inkl. Prä­lat-Meix­ner-Platz ins Lei­stungs­bild mit auf­ge­nom­men wur­de. Durch das Son­der­pro­gramm „Innen­städ­te bele­ben“ wer­den die Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen „Tor zur süd­li­chen Kern­stadt“ mit Hil­fe von Städ­te­bau­för­der­mit­tel nun durch­ge­führt. Das Unter­su­chungs­ge­biet umfasst ein Flä­che von ca. 6,2 Hekt­ar. Es liegt inner­halb des Stadt­denk­mals und in Tei­len inner­halb des UNESCO-Weltkulturerbes.

Zum Ver­fah­ren

Im Zuge der Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen ist beab­sich­tigt, die Anre­gun­gen von Eigen­tü­mern, Nut­zern und Nach­barn sowie den Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge zu erfas­sen. Dabei wird ein mög­lichst hoher Kon­sens unter den Betei­lig­ten ange­strebt. Am Ende des umfang­rei­chen Ver­fah­rens wer­den kon­kre­te Aus­sa­gen zu Zie­len, Maß­nah­men, Zeit­pla­nung, Kosten, Finan­zie­rung, Rah­men­pla­nung, Abwä­gungs­er­geb­nis, Gel­tungs­be­reichs­vor­schlag, Ver­fah­rens­art und Sat­zungs­vor­schlag stehen.