Tanz­ver­an­stal­tun­gen an Ascher­mitt­woch in Bay­reuth verboten

Der Ascher­mitt­woch, 22. Febru­ar 2023, gilt nach dem Baye­ri­schen Fei­er­tags­ge­setz als soge­nann­ter „Stil­ler Tag“. Öffent­li­che Unter­hal­tungs­ver­an­stal­tun­gen sind daher nur dann erlaubt, wenn ein ent­spre­chend ern­ster Cha­rak­ter gewahrt ist.

Tanz­ver­an­stal­tun­gen sind eben­so ver­bo­ten wie der Betrieb von Unter­hal­tungs­un­ter­neh­men wie bei­spiels­wei­se der einer Spiel­hal­le. Sport­ver­an­stal­tun­gen sind jedoch erlaubt.