Bay­reuth: Erleich­te­rung für Ver­ei­ne – Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me begrüßt das Gesetz

Der Deut­sche Bun­des­tag hat das Gesetz zur Ein­füh­rung digi­ta­ler Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen in Ver­ei­nen ver­ab­schie­det. Damit kön­nen Ver­ei­ne künf­tig auch ohne Sat­zungs­än­de­rung ihre Mit­glie­der­ver­samm­lung im vir­tu­el­len Raum abhal­ten. „Damit gehen wir einen gro­ßen Schritt Rich­tung Digi­ta­li­sie­rung im Ver­eins­we­sen und sor­gen für grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät“, begrüßt die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me das Gesetz.

Wäh­rend der Kon­takt­be­schrän­kun­gen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie waren Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen in Prä­senz nur unter gro­ßen Schwie­rig­kei­ten plan- und durch­führ­bar. Daher erleich­ter­te der Gesetz­ge­ber die Ver­eins­ar­beit durch grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät bei der Ein­be­ru­fung digi­ta­ler Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen. Die­se Rege­lung war jedoch befri­stet und lief im letz­ten Jahr aus. „Vie­le Ver­ei­ne haben mich auf eine Fol­ge­re­ge­lung ange­spro­chen. Es ist gut, dass die­se jetzt da ist“, freut sich Kramme.

„Ohne Sat­zungs­än­de­run­gen kann das ein­be­ru­fen­de Gre­mi­um nun die Ver­samm­lung in hybri­der Form orga­ni­sie­ren. Zusätz­lich kann auch beschlos­sen wer­den, rein vir­tu­el­le Sit­zun­gen abzu­hal­ten, wenn die Mit­glie­der­ver­samm­lung dies mit Mehr­heit beschließt. Eine Sat­zungs­än­de­rung ist auch hier nicht erfor­der­lich. Damit geben wir Ver­ei­nen die größt­mög­li­che Frei­heit, sich selbst zu orga­ni­sie­ren und beto­nen gleich­zei­tig die Bedeu­tung der Mit­glie­der­ver­samm­lung. Die Ver­ei­ne und ihre Mit­glie­der kön­nen am besten ent­schei­den, wel­che Form für sie die Prak­ti­ka­bel­ste ist“, erklärt die SPD-Politikerin.