Land­kreis Wun­sie­del: Über­nah­me von Schul­weg­ko­sten – Anträ­ge jetzt stellen

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Für vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Erzie­hungs­be­rech­tig­te steht aktu­ell die Fra­ge nach einem Schul­wech­sel an. Damit der Wech­sel auf eine Berufs­fach­schu­le, Wirt­schafts­schu­le oder eine Fach­ober­schu­le bzw. Berufs­ober­schu­le nicht zu Pro­ble­men mit einer Über­nah­me von Schul­weg­ko­sten führt, emp­fiehlt das Mobi­li­täts-Team des Land­krei­ses, fol­gen­de Punk­te zu beachten:

Die Über­nah­me von Schul­weg­ko­sten ist nur mög­lich, wenn die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le besucht wird. Die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le ist die­je­ni­ge Schu­le der gewähl­ten Schul­art, Aus­bil­dungs- und Fach­rich­tung, die mit dem gering­sten Auf­wand erreich­bar ist. Maß­ge­bend hier­für sind die Kosten mit dem öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel und nicht die tat­säch­lich zurück­ge­leg­te Fahrtstrecke.

Kann ein Schü­ler bei der nächst­ge­le­ge­nen Schu­le nicht auf­ge­nom­men wer­den, wer­den die Fahrt­ko­sten zu einer ande­ren, dann nächst­ge­le­ge­nen Schu­le, über­nom­men. Dazu muss aller­dings eine schrift­li­che Ableh­nung der Schu­le vor­lie­gen. Die­se wird natür­lich nur aner­kannt, wenn sie nicht, z.B. durch eine ver­spä­te­te Anmel­dung, selbst ver­schul­det ist.

Soll­ten Sie Fra­gen zum The­ma Schul­weg­ko­sten haben, oder Aus­künf­te wün­schen, ob zur von Ihnen gewähl­ten Schu­le Schul­weg­ko­sten über­nom­men wer­den, setz­ten Sie sich bit­te recht­zei­tig vor der Wahl einer Schu­le mit dem Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge in Verbindung.

Kon­takt & Info:

Tel: 09232 80–393
Mail: schulwegkosten@​landkreis-​wunsiedel.​de

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Inter­es­sier­te auch online unter: http://​www​.land​kreis​-Wun​sie​del​.de/​S​c​h​u​l​w​e​g​k​o​s​ten