Vortrag über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung des Frauenunion-Ortsverbandes Forchheim

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - eine Veranstaltung des Frauenunion-Ortsverbandes Forchheim. Foto: Privat
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - eine Veranstaltung des Frauenunion-Ortsverbandes Forchheim. Foto: Privat

Unter dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lud der Ortsverband der Frauenunion Forchheim im Pilatushof zu einem Fachvortrag ein. Die Ortsvorsitzende Kerstin Nestrojil, welche Volljuristin und als Fachberaterin beim Bayerischen Bauernverband angestellt ist, begrüßte die rund 60 Anwesenden jeglichen Alters. Anschließend stellten Nestrojil und Dr. Judith Neglein, Anästhesistin und Intensivmedizinerin im Forchheimer Krankenhaus, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung sowohl aus juristischer als auch aus medizinischer Sicht dar.

Diese Themen gewinnen immer mehr an Bedeutung, da sich die Altersstruktur fortlaufend weiter ändert. Insbesondere dank moderner Medizin werden Menschen immer älter, wodurch auch Krankheit und Gebrechlichkeit zunehmen. Aber auch junge Menschen können durch Unfall oder Krankheit von Behinderungen betroffen sein.

Sofern man seine Angelegenheiten, aufgrund von Unfall, Krankheit oder Behinderung, selbst nicht mehr erledigen kann und keine Vorsorge getroffen wurde, wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren eröffnet und ein gesetzlicher Betreuer bestellt. „Zwar wird meist ein naher Familienangehöriger als Betreuer ausgewählt, jedoch hat hier immer das Gericht eine Kontrollfunktion und gibt dem Betreuer vor, wie er zu handeln hat.“, so Nestrojil. Vermieden werden kann dies durch eigene Betreuungsvorsorge, wie die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson ermächtigt, die den Aussteller der Vollmacht in einer Notsituation in allen oder bestimmten Angelegenheiten vertritt. In der Betreuungsverfügung wird eine Person benannt, die in einer Notsituation vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Patientenverfügung legt hingegen den Umfang oder die Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen bei Entscheidungsunfähigkeit fest.

„Gerade im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, bei der es um die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen geht, ist es wichtig, dass Entscheidungen der betroffenen Person im Vorfeld getroffen und bekannt sind, denn viele Angehörige sind erstmal überfordert und möchten solche Entscheidungen nicht treffen müssen.“, so Neglein.

Im Anschluss an den Vortrag bestand die Möglichkeit, noch Fragen an die beiden Referentinnen zu stellen und sich somit noch mehr Klarheit in der umfassenden Thematik zu verschaffen.