Vor­trag über Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung des Frau­en­uni­on-Orts­ver­ban­des Forchheim

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - eine Veranstaltung des Frauenunion-Ortsverbandes Forchheim. Foto: Privat
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - eine Veranstaltung des Frauenunion-Ortsverbandes Forchheim. Foto: Privat

Unter dem The­ma Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung lud der Orts­ver­band der Frau­en­uni­on Forch­heim im Pila­tus­hof zu einem Fach­vor­trag ein. Die Orts­vor­sit­zen­de Ker­stin Nes­tro­jil, wel­che Voll­ju­ri­stin und als Fach­be­ra­te­rin beim Baye­ri­schen Bau­ern­ver­band ange­stellt ist, begrüß­te die rund 60 Anwe­sen­den jeg­li­chen Alters. Anschlie­ßend stell­ten Nes­tro­jil und Dr. Judith Neglein, Anäs­the­si­stin und Inten­siv­me­di­zi­ne­rin im Forch­hei­mer Kran­ken­haus, Vor­sor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung sowie die Pati­en­ten­ver­fü­gung sowohl aus juri­sti­scher als auch aus medi­zi­ni­scher Sicht dar.

Die­se The­men gewin­nen immer mehr an Bedeu­tung, da sich die Alters­struk­tur fort­lau­fend wei­ter ändert. Ins­be­son­de­re dank moder­ner Medi­zin wer­den Men­schen immer älter, wodurch auch Krank­heit und Gebrech­lich­keit zuneh­men. Aber auch jun­ge Men­schen kön­nen durch Unfall oder Krank­heit von Behin­de­run­gen betrof­fen sein.

Sofern man sei­ne Ange­le­gen­hei­ten, auf­grund von Unfall, Krank­heit oder Behin­de­rung, selbst nicht mehr erle­di­gen kann und kei­ne Vor­sor­ge getrof­fen wur­de, wird ein gericht­li­ches Betreu­ungs­ver­fah­ren eröff­net und ein gesetz­li­cher Betreu­er bestellt. „Zwar wird meist ein naher Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger als Betreu­er aus­ge­wählt, jedoch hat hier immer das Gericht eine Kon­troll­funk­ti­on und gibt dem Betreu­er vor, wie er zu han­deln hat.“, so Nes­tro­jil. Ver­mie­den wer­den kann dies durch eige­ne Betreu­ungs­vor­sor­ge, wie die Vor­sor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung und die Pati­en­ten­ver­fü­gung. Bei der Vor­sor­ge­voll­macht wird eine Ver­trau­ens­per­son ermäch­tigt, die den Aus­stel­ler der Voll­macht in einer Not­si­tua­ti­on in allen oder bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten ver­tritt. In der Betreu­ungs­ver­fü­gung wird eine Per­son benannt, die in einer Not­si­tua­ti­on vom Vor­mund­schafts­ge­richt als Betreu­er bestellt wer­den soll. Die Pati­en­ten­ver­fü­gung legt hin­ge­gen den Umfang oder die Been­di­gung bestimm­ter ärzt­li­cher Maß­nah­men bei Ent­schei­dungs­un­fä­hig­keit fest.

„Gera­de im Hin­blick auf medi­zi­ni­sche Ent­schei­dun­gen, bei der es um die Ein­stel­lung lebens­er­hal­ten­der Maß­nah­men geht, ist es wich­tig, dass Ent­schei­dun­gen der betrof­fe­nen Per­son im Vor­feld getrof­fen und bekannt sind, denn vie­le Ange­hö­ri­ge sind erst­mal über­for­dert und möch­ten sol­che Ent­schei­dun­gen nicht tref­fen müs­sen.“, so Neglein.

Im Anschluss an den Vor­trag bestand die Mög­lich­keit, noch Fra­gen an die bei­den Refe­ren­tin­nen zu stel­len und sich somit noch mehr Klar­heit in der umfas­sen­den The­ma­tik zu verschaffen.