Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 15.02.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Papier­hand­tü­cher in Park­haus abge­brannt – Brand­mel­der löst aus

COBURG. Für einen Ein­satz von Feu­er­wehr und Poli­zei sorg­te am Diens­tag­abend ein bewusst in Brand gesetz­ter Sta­pel von Papier­hand­tü­chern im Park­haus Post.

Um 18:45 Uhr ging bei der inte­grier­ten Leit­stel­le für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst eine Alarm­mel­dung ein, der von der Brand­mel­de­an­la­ge im Park­haus Post stamm­te. Bei Ein­tref­fen der Ein­satz­kräf­te im Park­haus fan­den die­se den in Brand gesetz­ten Papier­sta­pel in einem Trep­pen­haus vor. Durch die Rauch­ent­wick­lung löste der Brand­mel­der aus und sorg­te für den Ein­satz. Wer den Papier­sta­pel bewusst in Brand setz­te, ist aktu­ell Gegen­stand der poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen. Die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on ermit­telt wegen Miss­brauchs von Not­ru­fen sowie Sach­be­schä­di­gung durch Brand­le­gung. Bis auf die ver­brann­ten Papier­hand­tü­cher ist kein Sach­scha­den entstanden.

Sach­dien­li­che Zeu­gen­hin­wei­se zu den Ver­ur­sa­chern, die am Diens­tag gegen 18:40 Uhr den Papier­sta­pel im Erd­ge­schoss des Park­hau­ses in Brand setz­ten, nimmt die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on unter der Tele­fon­num­mer 09561/645–0 entgegen.

57-Jäh­ri­ger flüch­tet vor Poli­zei­kon­trol­le und ver­schanzt sich in Auto

ITZU­GRUND, GLEU­SSEN, LKR. COBURG. Ein von vor der Ver­kehrs­kon­trol­le flüch­ten­der Auto­fah­rer zog am Diens­tag die Auf­merk­sam­keit meh­re­rer Poli­zei­strei­fen im süd­li­chen Land­kreis Coburg auf sich. Die Kon­trol­le ende­te mit meh­re­ren Anzei­gen gegen den Mann.

Eine Poli­zei­strei­fe woll­te den 57-jäh­ri­gen Fah­rer eines Klein­trans­por­ters mit unga­ri­scher Zulas­sung im Itz­grund einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zie­hen. Der Fah­rer des Fahr­zeugs reagier­te aller­dings nicht auf die Anhal­te­zei­chen der Poli­zei­strei­fe. Erst nach län­ge­rer Nach­fahrt stopp­te der Deut­sche ohne festen Wohn­sitz sein Fahr­zeug im Itz­grun­der Gemein­de­teil Gleu­ssen. Der Mann ließ sich aller­dings nicht von den Beam­ten kon­trol­lie­ren, son­dern ver­schanz­te sich in sei­nem Fahr­zeug. Aus dem ver­rie­gel­ten Fahr­zeug her­aus belei­dig­te er zunächst die ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten. Wäh­rend der Kon­trol­le stell­te sich her­aus, dass gegen den Mann eine bun­des­wei­te Fahn­dung zur Ermitt­lung des­sen Auf­ent­halts­ort im poli­zei­li­chen Daten­be­stand vor­han­den war. Außer­dem führ­te der Mann ver­bots­wid­rig ein Ein­hand­klapp­mes­ser mit sich. Den 57-Jäh­ri­gen erwar­ten nun eine Anzei­ge wegen Wider­stands gegen Voll­streckungs­be­am­te, Belei­di­gung sowie Ver­stö­ßen nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Außer­dem wird gegen ihn wegen des ver­bo­te­nen Ein­hand­mes­sers ermittelt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Auto ange­fah­ren

Kro­nach: In der Klo­ster­stra­ße wur­de am Diens­tag­nach­mit­tag ein wei­ßer Fiat Pan­da ange­fah­ren beschä­digt. Das Fahr­zeug war in der Zeit von 14:45 bis 16:40 Uhr auf Höhe der Haus­num­mer 8 geparkt. Der Hal­ter des Fahr­zeugs stell­te bei sei­ner Rück­kehr fest, dass jemand das Fahr­zeug hin­ten links tou­chiert und hier­bei einen Scha­den in Höhe von rund 1000,- Euro ver­ur­sacht hat. Sach­dien­li­che Hin­wei­se zum Scha­dens­ver­ur­sa­cher nimmt die Poli­zei Kro­nach unter Tel. 09261–5030 entgegen.

Laden­dieb wur­de mit Haft­be­fehl gesucht

Kro­nach: Am Diens­tag­mor­gen wur­de ein 38-jäh­ri­ger Mann beim Laden­dieb­stahl erwischt. Der Beschul­dig­te wur­de dabei beob­ach­tet, wie er in einer Apo­the­ke einen Ovu­la­ti­ons­test aus dem Regal nahm und die­sen in sei­ne mit­ge­führ­te Pla­stik­tü­te steck­te und anschlie­ßend mit der unbe­zahl­ten Ware das Geschäft ver­ließ. Der aus dem ost­eu­ro­päi­schen Raum stam­men­de Beschul­dig­te konn­te im Rah­men einer sofort ein­ge­lei­te­ten Fahn­dung fest­ge­nom­men wer­den. Neben dem ent­wen­de­ten Test hat­te der Mann noch zwei ent­wen­de­te Fiber­ther­mo­me­ter bei sich. Der Die­bes­scha­den wird mit 45,- Euro bezif­fert. Im Rah­men eines anschlie­ßen­den Fahn­dungs­ab­gleich wur­de fest­ge­stellt, dass gegen den Mann ein Haft­be­fehl vor­lag. Die­sen konn­te er jedoch durch Zah­lung von 120,- Euro abwen­den und wur­de des­halb wie­der auf frei­en Fuß gesetzt.